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Kommentar: Medikationsprozess - Lernen von den Niederlanden

28.05.2013 10:30
Es gibt täglich unzählige Versuche, das Gesundheitssystem zu verbessern oder zu reformieren. Das Problem ist immer das Gleiche: Es gibt ein historisch gewachsenes und scheinbar komplexes System, das zahlreichen unterschiedlichen Interessenlagen ausgesetzt ist und Veränderungen nur schleppend zulässt. Es gibt nur vereinzelte Vordenker, die das System mit freiem Geist und Kreativität weiter vorantreiben. Darüber hinaus wird es oft als Utopie abgetan, es gar gänzlich neu zu erfinden. Das hier vorgestellte Konzept zum Design eines neuen Gesundheitssystems kann von der Herangehensweise der Mode- bzw. Automobilindustrie abgeleitet werden.

>> Sicherlich, ein Vergleich von Gesundheitssystemen hinkt immer, auch der konkrete Vergleich von Teilbereichen sehr ähnlicher Systeme – wie des niederländischen und deutschen Gesundheitssystems – weist zumeist strukturelle Schwächen auf. Dennoch darf ein Blick in die Nachbarländer erlaubt und sinnvoll sein, zumal dann, wenn Prozesse im Inland ein wenig anachronistisch erscheinen und keinen wirklich relevanten Systembezug aufweisen. Ein lohnendes Beispiel ist der Medikationsprozess, welcher in den Niederlanden sicherlich um einiges effizienter und sicherer verläuft, als in Deutschland.
Wie sieht es in den Niederlanden aus? Das Papierrezept hat seit geraumer Zeit ausgedient, es ist nur noch in Ausnahmesituationen zugelassen. Die Übergangsregelung für die wenig verbliebenen Ärzte, die sich diesem neuen Verfahren noch nicht angeschlossen haben, endet zum 01.01.2015. Die Therapiehoheit liegt selbstverständlich auch hier beim Arzt, der Apotheker trägt jedoch de jure eine Mitverantwortung bei der Medikation! Was bedeutet dies in Konsequenz? Unter jeder Verordnungszeile auf einem Rezept  muss die Dosierung aufgeführt werden, die dann vom Apotheker geprüft werden muss; mehr noch: der Apotheker hat Zugriff auf relevante Vitalparameter und lässt dies somit u.a. in die Dosierungsüberprüfung einfließen. Ebenfalls muss bei derzeit 23 Arzneimitteln zusätzlich die Indikation auf dem Rezept vermerkt sein; dies sind Arzneimittel, die sich durch eine geringe therapeutische Breite, unterschiedliche Dosierungsregime oder verschiedene Indikationsmöglichkeiten auszeichnen. So muss in Konsequenz zusätzlich eine Kontraindikationsprüfung durch den Apotheker durchgeführt werden. ...

 

 

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