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Forderungskatalog zum Gutachten „Qualität 2030“

16.10.2014 14:00
Einen neuen Ordnungsrahmen für das Gesundheitssystem, in dessen Mittelpunkt Qualität und Patientensicherheit stehen, mahnt Ulf Fink, Vorsitzender von Gesundheitsstadt Berlin e.V., mit 220 Mitgliedern das größte regionale Gesundheitsnetzwerk in Deutschland, an. Um der Politik für dieses hehre Ziel eine Hilfestellung zu geben, beauftragte der Verein Gesundheitsstadt Berlin den Kölner Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, ein Gutachten zu erstellen, das unter dem Titel „Qualität 2030“ eine umfassende Strategie für das Gesundheitswesen entwirft, zu den zentralen Instrumenten der Qualitätsverbesserung Stellung nimmt und einen umfassenden Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitswesen einfordert.

>> „Qualitätsdefizite können im gegenwärtigen Umfang nicht länger toleriert werden“, erklärt Schrappe, der über ein Jahr an dem 300-seitigen Gutachten gearbeitet hat, das von der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft (MWV) aufgelegt worden ist. Obwohl er in seinem Gutachten durchaus davon ausgeht, dass das deutsche Gesundheitswesen seine Aufgaben gut, in einigen Bereichen sogar hervorragend erfüllt, moniert er, dass dennoch gleichzeitig gravierende Qualitätsmängel nicht zu übersehen sind. Dabei seien wichtigsten Qualitätsdefizite solche, die die Patientensicherheit betreffen.
So zeigen die Zahlen des jährlich erscheinenden Qualitätsberichtes der externen Qualitätssicherung nach §137 SGB V Komplikationen bei mehreren Prozent der Patienten. „Auch nach einschlägigen internationalen Studien kommt auf 2 bis 4 Prozent der Krankenhaus-Patienten ein vermeidbares, auf Fehler zurückzuführendes unerwünschtes Ereignis zu, das durch die Behandlung bedingt ist,“ führt Schrappe aus. Das bedeute für Deutschland, dass jedes Jahr zwischen 380.000 und 760.000 Krankenhauspatienten von Schäden betroffen seien, die auf Fehler zurückgingen. Schrappe: „Man muss demnach mit rund 19.000 vermeidbaren Todesfällen pro Jahr rechnen, wohlgemerkt vermeidbaren.“ Zwar tauchen laut Schrappe in den offiziellen Berichten z.B. der Schlichtungsstellen der Landesärztekammern nur einige 1.000 Behandlungsfehler pro Jahr auf, doch sei dies darauf zurückzuführen, dass nur wenige Prozent der Patienten die unerwünschten Ereignisse gerichtlich oder durch Schiedsstellen klären lassen würden.
Als die beiden wichtigsten Gruppen ...

 

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Ausgabe 06 / 2014

Editorial

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