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Ein Blick in die „Datentankstelle“ des DIMDI

31.03.2015 14:00
Auf dem sogenannten Marktplatz des 14. Deutschen Kongresses für Versorgungsforschung (DKVF), auf dem sich Dienstleister als auch Datenanbieter im Bereich Versorgungsforschung und -management präsentieren konnten, standen oft alleine und verlassen zwei Kongressteilnehmer, die zwar mit Daten umgehen können, aber von denen Versorgungsforscher nur zu oft sagen: Von diesen Beamten an Daten zu kommen, ist fast unmöglich. Diesem vielleicht allzu vorschnellen und einfachen Vorurteil stellten sich Dr. Jochen Dreß und Dirk Hellthaler vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information in Köln im Gespräch mit „Monitor Versorgungsforschung“. Das DIMDI gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und betreibt in dessem Auftrag im Zuge des Datentransparenzgesetzes das „Informationssystem Versorgungsdaten“.

>> Für die „Datenaufbereitungsstelle“, die nach § 303d des SGB V die sogenannten „DaTraV-Daten“ zur Verfügung stellen soll, sind innerhalb des DIMDI fünf Stellen eingerichtet worden. Davon sind derzeit zwei dem IT-Bereich (Infrastruktur, System- & Datenbankadministration, IT-Sicherheit), eine der Verwaltung und zwei dem fachlich-medizinischen Bereich zugeordnet. Die beiden zuletzt genannten Stellen haben Dr. Jochen Dreß und Dirk Hellthaler inne. Ihre Aufgabe ist es, die eingehenden Anträge inhaltlich zu bearbeiten, was auch die Skriptprüfung und -entwicklung mit einschließt. Dreß ist zudem der fachliche Leiter der Datenaufbereitungsstelle, die auch über eine technische Leitung verfügt, die einem der beiden Mitarbeiter aus dem IT-Bereich zugeordnet ist.
Nun könnte man den Kölner Datenbeamten natürlich vorwerfen, was von einigen Versorgungsforschern auch getan wird, dass sie die Anträge zu langsam bearbeiten würden. Dazu muss man allerdings zweierlei wissen: Erstens sind Dreß und Hellthaler die einzigen beiden Mitarbeiter, denen die inhaltliche Überprüfung obliegt; zum zweiten dauert die Bearbeitung eines DaTraV-Datenantrags einfach seine Zeit, was aber wiederum absolut nichts mit der angenommenen durchschnittlichen Arbeitsgeschwindigkeit eines deutschen Beamten zu tun hat, sondern vielmehr mit der Komplexität der Auswertungen, der Menge der Datensätze und der datenschutzrechtlichen Sensibilität der Daten an sich. „Unser Ziel ist es, jeden Antrag durchzubringen“, verdeutlicht Dreß. Und Hellthaler setzt gleich hinzu: „Bisher gab es keinen Antrag, bei dem wir nicht per Mail, Telefon oder auch einem persönlichen Treffen mit den Antragstellern unterstützend eingreifen mussten.“
Eine weitergehende Abstimmung und/oder Beratung ist insbesondere dann erforderlich, wenn im Antrag
• die Fragestellung nur sehr allgemein formuliert wurde,
• die Methodik nur in groben Zügen oder unvollständig dargelegt, also z.B. keine Auswertungspopulation definiert wurde,
• bei einer Beantragung der Datenfernverarbeitung kein oder ein nicht lauffähiges Skript eingereicht wurde.

Des Weiteren bedarf es im Vorfeld der Bereitstellung einer Ergebnismenge auch einer Abstimmung bezüglich der Maßnahmen zur Wahrung der Identität der Versicherten, da diese Maßnahmen zwingend zu Modifikationen einer Ergebnismenge führen, die jedoch oft durch eine Variation der Methodik abgemildert werden kann.
Wichtig ist in diesem Kontext, dass seit Juni 2014 das DIMDI auch mit der Skriptentwicklung beauftragt werden kann. Insgesamt ist dies bisher 15 mal (ohne den zurückgezogenen Antrag 14) geschehen.
Hohe Komplexität
Bereits an dieser Stelle wird die Komplexität der Datenabfrage deutlich, die wiederum nicht dem DIMDI oder dessen Mitarbeitern zuzuschreiben ist, sondern die alleine dem im DaTraV-Gesetz festgelegten Modus geschuldet ist, mit dem die Daten weitergegeben werden dürfen. Selbst über die eingegangenen Anträge und die bereitgestellten Ergebnismengen darf nur sehr eingeschränkt berichtet werden. Der Grund dafür ist, dass es einfach keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, die Anträge oder auch nur den Namen des Antragstellers zu benennen oder gar zu veröffentlichen. Obendrein sei laut Dreß im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sehr eindringlich von verschiedener Seite darauf gedrungen worden, dass das Kölner Institut die Anträge (und damit natürlich auch die Datenweitergabe) vertraulich behandeln müsse.
Damit ist es aber auch nicht möglich, dass alle Anträge in einem Register veröffentlicht werden, damit beispielsweise Forscher sehen kön ...  <<

 

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