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Faktische Übertragbarkeit und Qualität vor Proporz

31.03.2015 14:00
Die Einrichtung des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist das herausragende Merkmal des GKV-VSG (§92a, b), der der Evaluation von Strukturveränderungen des Gesundheitswesens und der Versorgungsforschung dienen soll. Er soll insbesondere innovative, sektorenübergreifende Projekte erproben, die dann in die Regelversorgung übergehen. Über die genaueren Details diskutierte eine Expertenrunde auf dem 14. Jahreskongress des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung.

>> Einem vom DNVF eingebrachten Wunsch und Vorschlag folgend wird für Versorgungsforschungs-Fördermaßnahmen im Rahmen des Innovationsfonds ein zweistufiges Antragsverfahren implementiert, wie Prof. Josef Hecken, der Vorsitzende des G-BA und auch des kürzlich konstituierten Innovationsausschusses, in einem Impulsvortrag zum Start der Podiumsdiskussion „Der Innovationsfonds kurz vor dem Start“ auf dem 14. Jahreskongress des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung bekanntgab. Dieses zweistufige Antragsverfahren gilt jedoch nur für den 75-Millionen-Euro-Topf, der explizit für Versorgungsforschungsstudien bereitgestellt wird, während für Förderanträge des Innovations-Parts von 225 Millionen Euro jährlich ein einstufiges Antragsverfahren vorgesehen ist.
Der Unterschied ist nach Worten Heckens dem Umstand geschuldet, dass der Antragsteller im zweistufigen Antragsverfahren zuerst nur eine Projektskizze vorlegen kann, die dann der Expertenbeirat des Innovationsausschusses begutachtet, um zu beurteilen, ob das vorgeschlagene Projekt überhaupt eine Förderchance hat. Erst wenn der Expertenbeirat, zu dem das DNVF bereits drei seiner Mitglieder vorgeschlagen hat, dies bejaht, wird der Antragsteller zur Vorlage eines endgültigen und kompletten Projektantrages aufgefordert, in dem dann noch eventuelle formale oder auch inhaltliche Mängel korrigiert und beseitigt werden können. Im einstufigen Antragsverfahren hingegen setzt der Innovationsausschuss einen kompletten Antrag einschließlich Evaluationskonzept voraus. „Diese Aufteilung folgt dem Willen, dass wir sehr schnell in die Versorgungsforschungs-Projekte kommen wollen“, erklärte dazu
Hecken. Da aber die Projekte aus dem Bereich der Versorgungsforschung wohl meist kleinere sein werden, könne von den Forschern nicht verlangt werden, schon für den Projektantrag als solchen viel Geld zu investieren; zudem Geld, das möglicherweise eine kleinere Forschungseinrichtung gar nicht habe.
Bei Großprojekten im Rahmen des 225-Millionen-Euro-Topfes hingegen, in de-
nen regelhaft eine Krankenkasse Mitantragsteller sein müsse, könne der Innovationsausschuss diesen Vorinvest sehr wohl verlangen – nur vor diesem Hintergrund gebe es unterschiedliche Antragsregularien, die in der derzeit in Arbeit befindlichen Verfahrensordnung festgeschrieben und auf
www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht werden.
Schwerpunktsetzungen durch die Ausschreibungen
Ebenso wird es noch im Dezember eine erste Förderbekanntmachung (erste Inhalte siehe auch „Market Access & Health Policy“ 06/15) geben, die derzeit noch sehr intensiv diskutiert würden, unter anderem auch auf der nächsten Sitzung des Innovationsausschusses am 17. Dezember 2015. Hecken: „Bei der ersten Förderbekanntmachung wollen wir uns nicht auf die Vorgaben beschränken, die der Gesetzgeber gemacht hat.“ Denn die seien nicht abschließend, auch wolle der Innovationsausschuss nicht nur jene Themen abarbeiten, die „zufälligerweise in der Gesetzesbegründung oder im Gesetzestext benannt“ worden seien. Im Gegenteil, der Ausschuss wolle neben Schwerpunktsetzungen, die in den jeweiligen Ausschreibungen (und so auch schon im ersten, der noch im Dezember veröffentlicht werden solle) aufgenommen würden, zudem mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit eröffnen, freie Anträge zu stellen. Hecken: „Weil wir ja auch nicht wissen, was es überall auf der Welt noch möglicherweise an Ideen gibt.“
Weiters soll bei der Bewertung dem Evaluationskonzept der Projekte, die im 225-Millionen-Bereich laufen werden, eine sehr große Gewichtung zukommen. Das Ziel sei es ja, am Ende die nötige Evidenz zu generieren, die eine Entschei ...  <<

 

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Bild. Podiumsdiskussion – „Der Innovationsfonds kurz vor dem Start“ (v.li.): Prof. Josef Hecken (G-BA), Dr. Christoph Straub (BARMER GEK), Dr. Regina Feldmann (Kassenärztliche Bundesvereinigung), Moderator Dr. Albrecht Kloepfer, Hannelore Loskill (BAG SELBSTHILFE), Prof. Dr. Holger Pfaff (IMVR) und Prof. Dr. Gabriele Meyer (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle/Saale).

Ausgabe 06 / 2015

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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