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Vom KHRG zum KHSG – vom Refinanzieren zum Strukturieren

31.03.2015 16:20
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)1 nimmt die Politik den Krankenhausbereich sechs Jahre nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)2 wieder in den Fokus einer umfänglichen Reform. So ähnlich die beiden Akronyme sind, so unterschiedlich ist die Ausrichtung vieler Maßnahmen dieser Gesetze. Nahm das KHRG noch gezielt insbesondere die Finanzierung unter den Rahmenbedingungen eines erstmalig vollumfänglich zur Anwendung kommenden DRG‑Fallpauschalensystems mit vielen neuen Freiheitsgraden für Krankenhäuser in den Blick, so weisen die Maßnahmen des KHSG unter dem Eindruck einer in dieser Folge beachtlichen Anzahl an aufgetretenen Fehlanreizen in Richtung struktureller Vorgaben und planerischer Anleihen. Auf die Deregulierung des KHRG folgt damit wieder ein regulierender Ansatz

http://doi.org/10.24945/MVF.06.15.1866-0533.1932

Abstract
Das KHSG 2015 setzt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD skizzierte und seitens der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in 2014 eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkretisierte Krankenhausreform um. Im Unterschied zu bisherigen Reformen (u. a. KHRG 2009) standen zumindest zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens strukturelle Weiterentwicklungen der stationären Versorgung im Zentrum der KHSG-Maßnahmen. Statt nur „freie Mittel“ über Preiserhöhungen an die Krankenhäuser zu vergeben, folgte das KHSG weitgehend dem Credo „Fördern und Fordern“. So wurden mit dem KHSG zahlreiche neue Regelungen im Bereich der Qualitätssicherung geschaffen. Auch bei der Krankenhausplanung deutet sich eine Kompetenzverlagerung an. Der G-BA erhält eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben, die auch weit in die Planung der stationären Kapazitäten hineinreichen. Als zentrale Maßnahme ist darüber hinaus der neu geschaffene und seitens der GKV mit 500 Mio. Euro zu finanzierende Strukturfonds zu nennen. Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen zum Kapazitätsabbau und zur Umstrukturierung finanziert werden. In der letzten Phase der Gesetzgebung wurden die guten Ansätze des KHSG jedoch durch Zugeständnisse an die Krankenhausseite verwässert. Insbesondere die dauerhafte Tarifrate und der Pflegezuschlag führen zu unbegründeten Preissteigerungen und sind als Rückfall in alte Denkmuster zu bewerten. Insgesamt führt die Reform damit zu hohen Mehrkosten für die Beitragszahler. Die Umsetzung der Krankenhausreform muss nun zeigen, ob der originäre Gedanke des KHSG, die Qualität und Struktur der stationären Versorgung maßgeblich zu verbessern, von den Defiziten im Rahmen der Investitionsfinanzierung und den Fehlanreizen im Rahmen der Preisbildung überlagert wird oder nicht.

From Hospital Funding Reform Act to Hospital Structure Reform Act – focusing on hospital structure
The upcoming Hospital Structure Reform Act 2015 (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) addresses structural changes in quality and the demand-orientated improvement of capacities of inpatient care. This is an improvement over previous reforms such as the Hospital Funding Reform Act 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) which tended to focus on refinancing hospital costs. Rather than barely handing out money to the hospitals by increasing the price (baserate), leading to an increase in hospital spending in recent years, the KHSG takes a different approach. The quality oriented KHSG-measures will have consequences for the reimbursement of the hospitals. The federal joint committee will now set a framework for the German Bundesländer by modifying hospital planning on a federal level. Furthermore overcapacities will be countered with a structural fund (500 Mio. Euro financed by the statutory health insurance funds). In the coming years the structural fund will be used for restructuring and reduction of capacities in the hospital market. At the end of the legislation process in 2015, due to increasing lobbying by the health providers the policy makers added (once again) price-increasing measures to the KHSG, which obscures the original idea of the reform. A consistent pricing system is still missing. The implementation of the hospital reform must now show whether the original idea to improve the quality and structure of inpatient care significantly, is hindered by the deficits in the context of pricing.

Keywords
Hospital reform, Price, Quality, Baserate, DRG

Dipl.-Volksw. Johannes Wolff , Dipl.-Volksw. Uwe Klein-Hitpaß

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Zitationshinweis : Wolff, J., Klein-Hitpaß, U..: "Vom KHRG zum KHSG – vom Refinanzieren zum Strukturieren", in "Monitor Versorgungsforschung" (MVF) 06/15, S. 39-48; doi: 10.24945/MVF.06.15.1866-0533.1932

 

Ausgabe 06 / 2015

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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