Sie sind hier: Startseite Abstracts Open Access 2015 MVF 02/15 Versorgungsforschung im politischen Kontext
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Versorgungsforschung im politischen Kontext

31.03.2015 14:00
Mit dem geplanten Innovationsfonds des GKV-Versorgungstärkungsgesetzes (GKV-VSG) erhält das deutsche Gesundheitssystem die Möglichkeit zur zeitnahen Evaluation der laufenden und zukünftigen Strukturinnovationen. Die Einrichtung des Innovationsfonds und seiner Strukturen basiert auf drei Entwicklungen: Verbesserung der Integration und Koordination des Systems (Systemlogik), Stärkung der GKV hinsichtlich des selektivvertraglichen Kontrahierens (Stakeholder-Logik) und Konsolidierung des G-BA durch die Möglichkeit der Richtlinien-Evaluation (Institutionen-Logik). Neben dem Strukturfonds im Krankenhausbereich stellt der Innovationsfonds die zweite Schiene dar, über die das Gesundheitssystem durch eine gesonderte Mittelallokation gezielt weiterentwickelt werden soll. Die Bewertung des Innovationsfonds muss sich daran orientieren, ob die Ziele dieser Weiterentwicklung richtig adjustiert, ob die Ziele erreichbar und ob die drei Logiken widerspruchsarm miteinander zu verbinden sind. Diese drei Kriterien bilden den gesundheitspolitischen Rahmen für die Frage, ob die Versorgungsforschung in Deutschland – bei gegebenen Struktur- und Wissenschafts-internen Bedingungen – ihre aktuelle Rolle erfolgreich ausfüllen kann.

>> Terminservicestellen und Kassenarztsitzaufkauf für die Galerie, aber beim GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG), das kürzlich in erster Lesung im Bundestag diskutiert wurde, geht es um weit tiefgreifendere Veränderungen im deutschen Gesundheitssystem – und es hält zudem eine sensationelle Neuerung bereit: den Innovationsfonds. Erstmalig können Strukturinnovationen auf Systemebene prospektiv wissenschaftlich evaluiert werden, ein Blindflug wie bei der DRG-Einführung sollte also der Vergangenheit angehören. Das deutsche Gesundheitssystem schließt hiermit zu anderen entwickelten Gesundheitssystemen auf, die bereits länger erkannt haben, dass das Gebot der Nutzenevaluation nicht nur für Produktinnovationen (z.B. Medikamente), sondern auch für Interventionen auf der Ebene der Gesundheitspolitik zu gelten hat. Das beste Beispiel ist das US-amerikanische Patient Centered Outcome Research Institute (PCORI) in den USA, das im Jahr 2010 im Rahmen des Patient Protection and Affordable Care Act beschlossen wurde und bis 2019 mit insgesamt 3 Mrd. $ ausgestattet ist. Es beschäftigt sich, ganz analog zum deutschen Vorgehen in der Versorgungsforschung, mit „relative health outcomes, clinical effectiveness, and appropriateness” und der Evaluation von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen (1).
Wie sehen die Regelungen im Einzelnen aus? Zunächst soll der G-BA mit Hilfe des neu im GBA einzurichtenden Innovationsausschusses „neue Versorgungsformen“ fördern – die Versorgung und nicht primär die wissenschaftliche Evaluation stehen hier im Vordergrund. Diese neuen Versorgungsformen müssen drei Bedingungen erfüllen, nämlich die sektorenübergreifende Versorgung verbessern, in die Regelversorgung überführbar sein und einer „wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung“ unterliegen (§92a Abs. 1I). Für die Förderung stehen von 2016 bis 2019 jährlich 225 Mill. Euro zur Verfügung, über deren Vergabe der Innovationsausschuss entscheidet. Inhaltlich liegt der Fokus auf der Behebung der Integrations- und Qualitätsdefizite, analog der allgemein akzeptierten Analyse, dass hier zwei der Hauptprobleme zu suchen sind (2). Unter den berechtigten Antragsstellern – ein wichtiges Kriterium für die inhaltliche Ausgestaltung – kommt den Krankenkassen eine hervorgehobene Stellung zu, sie werden nicht nur als erste vor den Leistungserbringern genannt, sondern sind bei der Antragsstellung „in der Regel … zu beteiligen“. Inhaltlich werden dezidiert „Vorhaben, die auf eine dauerhafte
...  <<

 

Lesen Sie als Abonnent mehr im Archiv

Ausgabe 02 / 2015

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031