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Was so alles auf der EU-Agenda steht

30.03.2016 14:00
Im Amtsblatt C421 der Europäischen Union findet sich unter der Informationsnummer 2015/C 421/03 ein interessantes Dokument, das mit „Schlussfolgerungen des Rates zu personalisierter Medizin für Patienten“ überschrieben ist. Darin werden die vom Rat der Europäischen Union auf seiner 3426. Tagung am 7. Dezember 2015 angenommenen Schlussfolgerungen zu personalisierter Medizin für Patienten abgehandelt.

>> Der Rat stellt in diesem Dokument fest, dass es keine allgemein gültige Definition des Begriffs „personalisierte Medizin“ gebe. Generell gelte jedoch, dass personalisierte Medizin ein medizinisches Konzept bezeichne, das anhand der Charakterisierung der Phäno- und Genotypen von Einzelpersonen (z. B. molekulares Profiling, bildgebende Diagnoseverfahren, Informationen über die Lebensweise) die optimale Behandlungsstrategie für die jeweilige Person zum richtigen Zeitpunkt ermittelt und/oder die Prädisposition für eine Krankheit bestimme und/oder rechtzeitig und gezielt die Prävention ermögliche. Doch stehte Personalisierte Medizin im Zusammenhang mit dem weiter gefassten Konzept der patientenorientierten Versorgung, wonach die Gesundheitssysteme generell den Bedürfnissen der Patienten besser gerecht werden müssen.
Ebenso wird festgestellt, dass sich Technologien zur DNA-Sequenzierung und andere moderne „-omik“-Technologien zur Ermittlung einer Vielzahl von Biomarkern derzeit rasant weiterentwickeln. Es wird erwartet, dass diese Entwicklungen die Erstellung detaillierter Risikoprofile als zusätzliches Instrument für gezielte Interventionen ermöglichen, die darauf ausgerichtet seien und das Potenzial hätten, die „Gesundheitsergebnisse zu verbessern, und im Laufe der Zeit zu einer kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung führen“. Doch ebenso würde die Entwicklung der personalisierten Medizin „Einzelpersonen wie auch Gesundheitssysteme vor neue Herausforderungen“ stellen. Erwähnt werden hier „das Abwägen von deren Nutzen und Risiken, wobei gleichzeitig auch ethischen, finanziellen, sozialen und rechtlichen Auswirkungen, insbesondere was die Preisbildung und Erstattung, den Datenschutz und das öffentliche Interesse“ angehe.
Der EU-Rat betont aber auch, dass die Entwicklung und Einführung der personalisierten Medizin mit der Entwicklung der entsprechenden Diagnoseverfahren einhergehe, stellt aber im gleich folgenden Absatz „mit Besorgnis“ – was recht selten im EU-Sprachgebrauch solcher Dokumente ist –  fest, dass „nicht alle Patienten Zugang zu innovativen gezielteren Präventions-, Diagnose- und Behandlungsverfahren haben und dass eine wichtige Aufgabe der Mitgliedstaaten darin besteht, eine geeignete Eingliederung dieser Verfahren in die Gesundheitssysteme zu fördern, damit die Anwendung in der klinischen Praxis im Einklang mit den Grundsätzen der Solidarität und des allgemeinen und gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdiensten unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit ihrer nationalen Gesundheitssysteme sichergestellt ist.“
Dennoch nehme laut
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Ausgabe 03 / 2016

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RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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