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“Wettbewerbs- und Vergaberecht beachten”

16.03.2013 18:40
Die kohlpharma GmbH kritisiert Krankenkassen.

Zum 30.04.2013 werden Rabattverträge, die nicht nach dem Vergaberecht geschlossen wurden, unwirksam. Die betreffenden Krankenkassen müssen daher zum 01.05.2013 für entsprechende Präparate die Rabattkennzeichnung aus der Taxe abmelden.
In den letzten Wochen hat die Firma kohlpharma einige Krankenkassen angeschrieben, um Planungssicherheit für eine Reihe von Produkten zu haben, die im Wettbewerb mit eigenen Importen stehen. Darunter finden sich u.a. Wirkstoffe wie Glatiramer, Infliximab und Interferon beta-1b bei der Barmer GEK.
Entgegen den Vorgaben des SGB V wollen die Kassen solche  Rabattverträge auch über den 30.04.2013 hinaus beibehalten. Aus ihrer Sicht seien die Verträge nicht vergaberechtswidrig zustande gekommen.
Bei kohlpharma hingegen sieht man den Wettbewerb unzulässigerweise behindert und pocht auf den § 130a Abs.8, Satz 8, SGB V.
„Wir fordern die Krankenkassen auf, den Willen des Gesetzgebers zu beachten sowie die betroffenen Rabattverträge rechtzeitig aus der Taxe abzumelden“, so Geschäftsführer Jörg Geller.

 

Über kohlpharma
kohlpharma kauft Original-Markenarzneimittel namhafter Pharma-Hersteller ausschließlich bei in den Mitgliedsstaaten der EU lizenzierten Pharma-Großhändlern preisgünstig ein und importiert sie nach Deutschland. 1979 als Ein-Mann-Unternehmen von Edwin Kohl in Perl gegründet, arbeiten für kohlpharma heute über 800 Mitarbeiter. kohlpharma ist Marktführer bei den deutschen Arzneimittelimporteuren.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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