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„Besonnenheit statt Dirigismus“

27.11.2018 12:38
Zum nun bekannt gemachten Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), wonach künftig der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Austauschbarkeit von Biosimilars in der Apotheke regeln sollte, äußert sich Bork Bretthauer von der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars wie folgt:

„Die aktuellen Entwicklungen in der Versorgungslandschaft zeigen, dass die neueren Biosimilars immer schneller beim Patienten ankommen. Biosimilarunternehmen in Deutschland treten mit ganzer Kraft dafür ein, den Einsatz von Biosimilars zu unterstützen. Auch das Engagement der Selbstverwaltungen über Zielvereinbarungen hat einen großen Anteil am Erfolg der Biosimilars. Ärzte fassen auch dadurch immer mehr Vertrauen in die Verordnung von Biosimilars und wählen dann bei der nächsten Verordnungsentscheidung immer häufiger ein Biosimilar statt eines teureren Referenzpräparates aus.

In diese durchweg positive Entwicklung greift nun das Bundesgesundheitsministerium ein. Es ist zwar gut, dass das Ministerium die regionalen Organisationen von Ärzten und Krankenkassen dazu verpflichtet, sich noch stärker dafür zu engagieren, dass die Biosimilars rascher in die Versorgung gelangen. Es ist aber aus unserer Sicht der falsche Weg, den Ärztinnen und Ärzten die Entscheidung über die Verordnung hochkomplexer biopharmazeutischer Arzneimittel jetzt aus der Hand zu nehmen, indem das BMG vorschlägt, dass der G-BA künftig entscheiden soll, welche Biosimilars in der Apotheke ausgetauscht werden.

Besser wäre es, die aktuelle positive Entwicklung mit Besonnenheit zu fördern. Mit der Austauschbarkeit entsteht kein Vertrauen für die neue Produktgruppe. Mehr noch: So kann das sensible Verhältnis zwischen Arzt und häufig schwerkrankem Patienten gefährdet werden.“

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