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Aktuelle Marktdaten belegen: automatische Substitution von Biosimilars ist unnötig

20.06.2022 09:27
Drei Jahre Zeit gab der Gesetzgeber den Akteuren der Biosimilar-Versorgung, als er 2019 das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verabschiedete. Bis zum Sommer 2022 werde sich zeigen, wie sich der Biosimilar-Markt entwickle. Erst dann sollte mit der automatischen Substitution das härteste Kostensparinstrument des deutschen Gesundheitssystems eingeführt werden.

Jetzt ist es so weit. Die Frist ist um und die neuesten Zahlen des Biosimilar-Marktes zeigen:
Es braucht die automatische Substitution nicht mehr. Denn

  • Biosimilars gelangen von ganz allein in die Versorgung. Bei den Wirkstoffen, für die es Biosimilars gibt, haben diese einen Versorgungsanteil von durchschnittlich zwei Dritteln.
  • Biosimilars sorgen bereits für massive Einsparungen. Deren Höhe steigt von Jahr zu Jahr steil an. Insgesamt wurden dank Biosimilars schon mehr als vier Milliarden Euro eingespart.
  • Das Instrument der Rabattverträge drückt die Kosten zusätzlich. Rund 90 Prozent der abgegebenen Packungen von Biosimilars stehen unter Rabattvertrag. Und das ganz ohne automatische Substitution.


Dazu sagt Dr. Christopher Kirsch, stellvertretender Vorsitzender der AG Pro Biosmilars: „Die Akteure der Biosimilar–Versorgung haben die Dreijahresfrist genutzt und alle gesundheitspolitischen Ziele erreicht. Biosimilars kommen schnell in die Versorgung, sorgen für massive Einsparungen und stehen trotzdem für maximale Versorgungssicherheit. Die Politik sollte jetzt innehalten und sich bewusst machen: Noch mehr Einsparungen sind nur auf Kosten der Versorgungssicherheit zu haben. Wohin das führt, haben wir bei den Generika gesehen. Deshalb wundert es nicht, dass Akteure wie Ärzte- und Apothekerschaft sowie die Patientinnen und Patienten die Substitution einmütig ablehnen.“

Warum es die automatische Substitution nicht braucht und sie aus Sicht der AG Pro Biosimilars sogar gefährlich ist, lesen Sie hier.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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