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AOK aktualisiert Mindestmengen-Transparenzkarte

11.11.2021 13:40
In Baden-Württemberg haben 117 Kliniken für das kommende Jahr die Erlaubnis erhalten, Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen durchzuführen. Welche Krankenhaus-Standorte eine Erlaubnis erhalten haben, zeigt die am 11.11.21 aktualisierte „Mindestmengen-Transparenzkarte“ auf der Webseite des AOK-Bundesverbandes. Sie gibt einen bundesweiten Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Zudem informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren.

Unter die Mindestmengen-OPs fallen besonders komplexe medizinische Eingriffe. Ziel ist es, besonders anspruchsvolle, komplizierte und planbare Operationen nur in Kliniken ausführen zu lassen, die über ausreichend Erfahrung verfügen. Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für sieben komplexe Behandlungen: der Implantation von künstlichen Kniegelenken (erforderlich sind 50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie der Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

„Die Regelungen zur Mindestmenge bei hochkomplexen Operationen führen zu mehr Patientensicherheit, da die Eingriffe nur von routinierten und sehr erfahrenen Ärztinnen und Ärzte und OP-Teams vorgenommen werden dürfen“, betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Mit der Mindestmengen-Transparenzkarte geben wir den Nutzerinnen und Nutzern einen detaillierten Überblick über die Klinikstandorte in Baden-Württemberg bzw. ganz Deutschland und die Anzahl der dort behandelten Fälle.“

Zahl der Klinken in Baden-Württemberg konstant

In Baden-Württemberg sind für das Jahr 2022 keine Klinken mit zuvor bestehender Erlaubnis von mindestmengenrelevanten Leistungen ausgeschlossen worden. Aufgrund der Mindestmengen-Regelung haben sich jedoch insbesondere Klinikverbünde für eine Zentralisierung ihrer Leistungen an einem Standort entschieden und von sich aus Leistungen an anderen Standorten eingestellt.

Ein besonderer Faktor für die Bewertung der Mindestmengen-OPs war auch für 2022 noch die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. So konnten einzelne Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen allein deswegen nicht erreichen, weil planbare OPs aufgeschoben werden mussten. Dieser Umstand wurde bei der Entscheidung vollumfänglich berücksichtigt.

„Dies zeigt deutlich, dass das gesetzliche Instrument der Mindestmengen auch in der Pandemie maßvoll und verantwortungsbewusst umgesetzt wird. Entgegen mancher alarmistischen Darstellung bewirkt es keinen Kahlschlag in der regionalen Versorgung. Die AOK Baden-Württemberg bekennt sich unverändert zu Mindestmengen für komplexe Eingriffe und setzt sich dafür ein, dieses Instrument im Sinne einer konsequenten Qualitätsorientierung weiterzuentwickeln. Dies trifft nach einer aktuellen Studie der AOK auch die Erwartungen der Patientinnen und Patienten, die überwiegend auf hohe Qualität und Patientensicherheit setzen und insoweit den verständlichen Wunsch nach wohnortnaher Versorgung selbst hintanstellen. So ist eine Ausweitung der gesetzlichen Mindestmaß-Regelung auf weitere komplexe Behandlungen, wie Herzklappen- oder auch Hüftprothesen-Implantationen, notwendig“, fordert Bauernfeind. Auch eine Erhöhung der bereits etablierten Mindestmengen sei zu erwägen, um die Risiken für Patientinnen und Patienten weiter zu reduzieren. Die Neuregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erhöhung der Mindestmengen für Speiseröhren-OPs und Versorgung Neugeborener mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm ab 2023, gehe daher in die richtige Richtung.

Studie zu Mindestmengen: Weniger Komplikationen und Sterbefälle

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre melden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik als plausibel akzeptieren und damit eine OP-Erlaubnis erteilen.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen für verschiedene Indikatoren die Wirksamkeit der Mindestmengen. Sie zeigen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen erfüllen, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge.


Zur Mindestmengen-Transparenzkarte
:
www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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