Ärzteverbände gründen Vertrags- und Abrechnungsgemeinschaft BMVG
Die drei größten fachübergreifenden Verbände für niedergelassene Ärzte haben in Berlin eine gemeinsame Genossenschaft für frei verhandelte Selektivverträge gegründet. MEDI Deutschland, der Bundesverband der Ärztegenossenschaften Deutschlands und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, wollen mit dem BVMG (Bundesverband MEDI-Genossenschaften) die Bündelung der Kräfte für Vertragsgestaltung und Vertragsumsetzung erzielen. Der BVMG soll zukünftig Rahmenverträge für die Mitglieder der Gründungsverbände aushandeln, die Genossenschaft ist aber auch für den Beitritt weiterer Berufsverbände offen.
„Dies ist ein Signal an Kostenträger und Politik, dass wir unsere Zukunft aktiv mitgestalten wollen“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Bundesvorsitzender von MEDI. „Wir wollen künftig die Interessen unserer Mitglieder bei Direkt- und Selektivverträgen durchsetzen und neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen entwickeln“, unterstreicht Dr. Baumgärtner.
Die fachübergreifenden Gründungsverbände repräsentieren bundesweit über 40.000 niedergelassene Ärzte. „Wir streben eine enge Kooperation mit dem Hausärzteverband an und stehen weiteren freien Verbänden offen“, erläutert Dr. Klaus Bittmann, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes. „Als ärztliche Interessenvertretung ohne das Korsett der Körperschaften der Kassenärztlichen Vereinigung sind wir bereit, Verantwortung für eine qualifizierte Patientenversorgung zu übernehmen“, so Dr. Bittmann.
„Wir stehen im Umbruch des Gesundheitssystems. Da ist es unsere Pflicht, der Ärzteschaft durch Erfolge Mut zu machen“, betont Dr. Uwe Trulson, neuer Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Ärztegenossenschaften Deutschlands: „Wir werden die Herausforderungen dieses Umbruchs annehmen“.
Der BVMG hat seinen Sitz in Berlin. Den dreiköpfigen Vorstand bilden die Vorsitzenden der Gründerverbände, Dr. Werner Baumgärtner, Dr. Klaus Bittmann und Dr. Uwe Trulson. Der BVMG wird Vertragsgemeinschaft aber auch Dienstleister für die Abrechnung von selektiv verhandelten Versorgungsverträgen sein