Aufbau der klinischen Krebsregister kommt gut voran
Zugleich werde im Bericht aber auch deutlich: Auf dem Erreichten ausruhen dürften sich die Register nicht. Bis zum Ende der eigentlichen Aufbauphase - am 31. Dezember 2017 und daher Stichtag der Prognos-Untersuchung - hatte z. B. kein einziges der klinischen Register alle geforderten 43 Förderkriterien erfüllt. Das aber sei Voraussetzung, damit die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig regelhaft die Arbeit der klinischen Krebsregister finanzieren dürfen. Und selbst am Ende der vom Gesetzgeber zusätzlich eingeräumten Nachbesserungsfrist am 31. Dezember 2018 würden voraussichtlich nur fünf der insgesamt 18 klinischen Krebsregister vollständig aufgebaut sein (Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz).
„Auch wenn das eigentliche Ziel - arbeitsfähige Register in allen Bundesländern – leider noch fern ist, stimmt jetzt die Richtung“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Die vorhandenen Lücken für den Routinebetrieb müssen die Register nun engagiert, schnell und konsequent schließen.“ Mit Blick auf den im Gutachten aufgezeigten Sachstand stellt Pfeiffer klar: „Die vom Kabinett geplante Ausweitung der Nachbesserungsfrist bis Ende 2019 ist angesichts der Fakten notwendig und richtig, darf aber nicht dazu führen, dass die Register ihre Aktivitäten zurückfahren. Es gibt nach wie vor viel zu tun, bis arbeitsfähige klinische Krebsregister die Versorgung von Krebskranken tatsächlich spürbar qualitativ verbessern können.“
Regelbetrieb funktioniert noch nicht
Probleme listet das Gutachten vor allem beim künftigen Routinebetrieb der Register auf. So sei beispielsweise der Datenaustausch zwischen den klinischen Krebsregistern noch nicht flächendeckend möglich, auftretende Neuerkrankungen würden nicht vollzählig erfasst und der Datenbestand ist nicht überall vollständig. Nachbesserungsbedarf für die Register gibt es laut dem Bericht auch in der Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken. Auswertungsergebnisse würden nicht an die einzelnen Leistungserbringer zurückgespielt und nicht oft genug für Qualitätskonferenzen bereitgestellt. Dies liege oft an technischen Problemen bei den Registern. Organisatorische Probleme führten zusätzlich zu Eingabe- und Bearbeitungsrückständen aus vergangenen Jahren. Das wirke sich sowohl auf die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten als auch auf die Datenauswertung aus.