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Aufforderung der Antragsteller zur Einreichung vollständiger Förderanträge

01.08.2016 12:58
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat einen weiteren Verfahrensschritt zu den insgesamt 296 eingereichten Projektskizzen zur Versorgungsforschung beschlossen. Die Antragsteller mit den überzeugendsten Konzepten werden nun aufgefordert, bis zum 25. August 2016 ausformulierte und vollständige Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden werden kann.

Die themenspezifischen und themenoffenen Forschungsvorhaben dieser ersten Förderwelle sind auf den Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet.

Die beim Projektträger DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.) eingereichten und durch den Innovationsausschuss für förderfähig befundenen Projektskizzen erreichen somit die zweite Stufe des Antragsverfahrens. „Die große Bandbreite dieser Forschungsvorhaben zeigt, dass die Zielsetzung des Innovationsfonds genau das richtige Feld adressierte. Die Anträge enthalten in vielen Fällen wichtige Fragestellungen und innovative Lösungsansätze, von denen wir uns weitreichende Implikationen für die Verbesserung der Versorgung erhoffen“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses.

Die nun einzureichenden Vollanträge aus dem Bereich Versorgungsforschung werden nach Ablauf der Frist auf Vollständigkeit geprüft und durch den Expertenbeirat begutachtet, wie der G-BA mitteilt. Anschließend sollen die Bewertung der ausformulierten Förderanträge durch den Innovationsausschuss und der Beschluss über die Förderfähigkeit der Projekte erfolgen.

Bereits im vierten Quartal 2016 sollen die ersten Antragsteller durch den Innovationsausschuss über das Ergebnis der Antragsprüfung unterrichtet werden. Positive Förderentscheide können dann auf den Internetseiten des Innovationsausschusses beim G-BA eingesehen werden.

Zwischenzeitlich endete auch die Antragsfrist für die Einreichung der Anträge zur ersten Förderwelle im Bereich neue Versorgungsformen gemeinsam mit den Anträgen zur wissenschaftlichen Begleitung von bestehenden Selektivverträgen (gemäß § 92a Abs. 2 Satz 3 SGB V für Verträge nach §§ 73c und 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung) und zur Evaluierung der SAPV-Richtlinie des G-BA. Hier wurden insgesamt 138 Anträge eingereicht.

Im Zuge der zweiten Förderwelle im Bereich neue Versorgungsformen wurden nach Angaben des G-BA 107 Anträge gestellt.

abgelegt unter:
Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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