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Ausblick 2015: AOK Baden-Württemberg setzt weiter auf Nähe und StabilitätVdK fordert Nachbesserungen beim Versorgungsstärkungsgesetz

18.12.2014 14:17
„Der VdK begrüßt das im novellierten Versorgungsstärkungsgesetz vordergründig formulierte Ziel, die ärztliche Versorgung auf dem Land und in sozial benachteiligten Stadtvierteln zu verbessern. Dennoch fordern wir in wesentlichen Punkten Nachbesserungen“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.

„Die gesetzlichen Klarstellungen beim Krankengeld, die der VdK lange gefordert hatte, sind ein Fortschritt für die Patienten“, so Mascher. Bisher hatten Patienten, die etwa im Anschluss an einen Klinikaufenthalt am Wochenende arbeitsunfähig blieben, Probleme. Das hatte für Betroffene fatale Auswirkungen, weil sie aus dem Krankengeldbezug herausfielen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll dies jetzt ein Ende haben. Versicherte sollen zukünftig den Anspruch auf Krankengeld behalten, soweit die Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigung am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ausgestellt wird. „Es fehlt aber immer noch die Möglichkeit, rückwirkend krankzuschreiben. Dadurch verlieren jedes Jahr viele Menschen ihren Anspruch auf Krankengeld“, kritisiert die VdK-Präsidentin.

Ein weiterer Punkt im Versorgungsstärkungsgesetz umfasst die Einrichtung von sogenannten Terminservicestellen. Patienten mit einer Überweisung sollen binnen einer Woche einen Termin beim Facharzt erhalten. Die maximale Wartezeit darf vier Wochen betragen. „Die Ursache des Problems wird damit nicht behoben“, so die VdK-Präsidentin. Darüber hinaus fordert der VdK eine einheitliche Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte und eine bessere Kontrolle der Individuellen Gesundheitsleistungen.

Der VdK begrüßt, dass die zahnmedizinische Versorgung für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige verbessert werden soll. „Wegen ihrer mehrfachen Erkrankungen und eingeschränkten Mobilität haben sie häufig Transportprobleme und einen hohen Bedarf an fachärztlicher Versorgung in ihrem Pflegeheim oder im eigenen Zuhause“, so Mascher.

Das Gesetz sieht auch vor, den Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen mit Behinderung zu verbessern. „Das darf keine unverbindliche Absichtserklärung bleiben, sondern muss im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in die Tat umgesetzt werden“, so die VdK-Präsidentin. Wichtig seien beispielsweise Fördermöglichkeiten für den Umbau bestehender Praxen.

Editorial

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