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Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro

06.07.2021 11:05
Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nach wie vor nicht ausreichend durch die Investitionskostenfinanzierung der Länder gedeckt. Das ergibt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer deckten aber seit Jahren höchstens die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Die Investitionsbewertungsrelationen sollen den Bundesländern helfen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert nach Angaben Akteure auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei werde jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellten den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog sei es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Diesmal sind die Kalkulationen von 84 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liege jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entschieden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen die laufenden Kosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen zu finanzieren. Dieser Pflicht kämen sie seit 30 Jahren nicht mehr nach. Die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher Finanzierung sei allerdings von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Wie sehr sich das Problem verschärft hat, zeige sich beim Vergleich mit den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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