Sie sind hier: Startseite News AWMF fordert: Gesetzentwurf zum Transplantationsregister nachbessern
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AWMF fordert: Gesetzentwurf zum Transplantationsregister nachbessern

29.02.2016 11:33
Seit 2013 stagniert die Zahl der Organspender bei rund 900 pro Jahr. Ein Transplantationsregister soll die Situation verbessern und Manipulationen vorbeugen, indem eine Registerstelle zukünftig alle transplantationsmedizinischen Daten zentral erhebt, speichert und prüft. Das Gesundheitsministerium legte dafür im Dezember 2015 den Entwurf eines Transplantationsregistergesetzes vor. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e.V. begrüßt das Vorhaben, der Entwurf bedürfe jedoch noch wichtiger Ergänzungen.

Die AWMF fordert damit, den Sachverstand der wissenschaftlichen Fachgesellschaften stärker als bisher in das Vorhaben einfließen zu lassen. Im Blick hat sie den Beirat, der die Transplantationsregisterstelle berät. Neben der im Gesetzentwurf explizit aufgeführten Deutschen Transplantationsgesellschaft sollten auch weitere Fachgesellschaften einbezogen werden, die mit der Transplantationsindikation, -durchführung und Nachbetreuung befasst sind.

Beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS): „Das Register wird die Entwicklung der Transplantationsmedizin in Deutschland sicherlich begünstigen“, sagt DGVS-Experte Professor Dr. med. Thomas Berg vom Universitätsklinikum Leipzig, der für die DGVS dazu eine Stellungnahme erarbeitet hat. Allerdings weise der Gesetzeszentwurf aus klinisch-wissenschaftlicher Sicht Lücken auf, etwa bei der Spenderbehandlung: Bislang sei nicht geklärt, wie ein Verstorbener zu behandeln ist, damit seine Organe in bestmöglichem Zustand für die Transplantation verfügbar bleiben.

Zudem spricht sich die DGVS dafür aus, die Datenerhebung zur Nachsorge auf Transplantationszentren zu beschränken. Die Transplantationszentren müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Daten der zentralen Registerstelle für eine anonymisierte, vergleichende jährliche Auswertung für die Qualitätssicherung zur Verfügung zu stellen, so die AWMF. Für einen sicheren Datentransfer soll ein bundesweit einheitlich festgelegter Datensatz sorgen, der die Dokumentationsanforderungen definiert.

Die Expertise der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften bringe das Transplantationsregistergesetz seinem Ziel näher, für mehr Qualität und Transparenz in der Transplantationsmedizin und damit für eine bessere Versorgung der Patienten zu sorgen, betont die AWMF. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.


abgelegt unter:
Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031