AWMF fordert: Gesetzentwurf zum Transplantationsregister nachbessern
Die AWMF fordert damit, den Sachverstand der wissenschaftlichen Fachgesellschaften stärker als bisher in das Vorhaben einfließen zu lassen. Im Blick hat sie den Beirat, der die Transplantationsregisterstelle berät. Neben der im Gesetzentwurf explizit aufgeführten Deutschen Transplantationsgesellschaft sollten auch weitere Fachgesellschaften einbezogen werden, die mit der Transplantationsindikation, -durchführung und Nachbetreuung befasst sind.
Beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS): „Das Register wird die Entwicklung der Transplantationsmedizin in Deutschland sicherlich begünstigen“, sagt DGVS-Experte Professor Dr. med. Thomas Berg vom Universitätsklinikum Leipzig, der für die DGVS dazu eine Stellungnahme erarbeitet hat. Allerdings weise der Gesetzeszentwurf aus klinisch-wissenschaftlicher Sicht Lücken auf, etwa bei der Spenderbehandlung: Bislang sei nicht geklärt, wie ein Verstorbener zu behandeln ist, damit seine Organe in bestmöglichem Zustand für die Transplantation verfügbar bleiben.
Zudem spricht sich die DGVS dafür aus, die Datenerhebung zur Nachsorge auf Transplantationszentren zu beschränken. Die Transplantationszentren müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Daten der zentralen Registerstelle für eine anonymisierte, vergleichende jährliche Auswertung für die Qualitätssicherung zur Verfügung zu stellen, so die AWMF. Für einen sicheren Datentransfer soll ein bundesweit einheitlich festgelegter Datensatz sorgen, der die Dokumentationsanforderungen definiert.
Die Expertise der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften bringe das Transplantationsregistergesetz seinem Ziel näher, für mehr Qualität und Transparenz in der Transplantationsmedizin und damit für eine bessere Versorgung der Patienten zu sorgen, betont die AWMF. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.