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Steigende Zahl an gemeldeten Verdachtsfällen bei Behandlungsfehlern

07.02.2017 10:08
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr 4400 Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler bei ihren Versicherten verzeichnet. Das sei ein Anstieg um ein Viertel im Vergleich zum Vorjahr, teilte die Techniker mit. Hintergrund sei, dass die TK im vergangenen Jahr ihre Versicherten besonders intensiv über die Gefahr von Behandlungsfehlern und die Hilfsangebote für Betroffene informiert habe.

„Die Versicherten greifen dadurch vermehrt zum Telefonhörer und melden uns solche Verdachtsfälle", so der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. „Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat."

Besonders viele Verdachtsfälle verzeichnet die Krankenkasse im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse nach eigenen Angaben 1372 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 606 Verdachtsfällen, gefolgt von Allgemeinmedizinern (382) und Orthopäden (378). Im vergangenen Jahr hat die TK 14 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Nicht jeder Verdachtsfall bestätige sich auch im Verlauf einer Überprüfung, so Soltau. „Häufig können die Versicherten schwer erkennen, ob ein Krankheitsverlauf schicksalhaft ist oder ob die Ärzte und Pflegekräfte einen Fehler gemacht haben." Gleichzeitig gehe er davon aus, dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt, sagte Soltau. „Viele wissen beispielsweise nicht, an wen sie sich wenden können."

Patienten, die Behandlungsfehler bei sich vermuten, sollten zunächst den Arzt direkt darauf ansprechen. Wichtig sei auch die Dokumentation des Behandlungsverlaufes sowie der involvierten Ärzte und Pfleger. Denn: Der Versicherte müsse in erster Linie beweisen, dass Ärzte oder Pfleger bei ihm schuldhaft gegen die anerkannten Regeln von Wissenschaft und ärztlicher Praxis verstoßen haben."

Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40), einem Online-Lotsen (www.tk.de unter dem Webcode 132622) und einer Beratungsbroschüre (Webcode 821320). Sollte sich der Verdacht erhärten, könne die Krankenkasse medizinische Gutachten erstellen lassen. Diese seien für die Versicherten in der Regel kostenfrei und könnten von ihnen auch für Schadensersatz-Verhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden.

Beschreitet die TK den Klageweg, übernimmt sie für den Versicherten die Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren. „Der Versicherte kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat", so der TK-Experte Soltau. Im vergangenen Jahr hat die TK in 1492 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 61 Fälle wurden vor Gericht verhandelt.

Dabei wünscht sich Soltau mehr Unterstützung von Politik und Justiz, da die Verfahren oft sehr lange dauerten. Dafür fodert er mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen an den Landgerichten. Gleichzeitig müsse der Gesetzgeber verhindern, dass Haftpflichtversicherungen weiterhin auf Zeit spielen und die betroffenen Patienten teilweise aus reiner Finanznot zu falschen Kompromissen zwingen.

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