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Behandlungsfehler: Unabhängige Patientenberatung sieht politischen Handlungsbedarf

28.04.2022 15:59
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat im Jahr 2021 in rund 5.000 Fällen zu vermuteten Behandlungsfehlern beraten. Wie auch in den vergangenen Jahren bezog sich mit 1.239 Beratungen der größte Teil auf operative Eingriffe. An zweiter Stelle stand mit 901 Fällen der Bereich Zahnmedizin. Fehler in der konservativen Therapie, vermutete Fehldiagnosen und der Verdacht auf unzureichende ärztliche Aufklärung belegen mit 613, 553 und 354 Beratungen die Plätze drei, vier und fünf. Aus Sicht der UPD sind die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit vermutlichen Behandlungsfehlern unzureichend. Auch in der Kommunikation zwischen Ärzt:innen und Patient:innen gibt es entscheidenden Verbesserungsbedarf.

Die jährlichen Behandlungsfehlerstatistiken des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) sowie der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern informieren darüber, in wie vielen Fällen im entsprechenden Jahr Behandlungsfehler gutachterlich festgestellt wurden. Die Beratungszahlen der UPD zum Thema Behandlungsfehler bilden dagegen den Prozess ab, der bereits im Vorfeld der Begutachtungen stattfindet: An die UPD wenden sich die Menschen in der Regel unmittelbar nach einer Behandlung, wenn sie einen Behandlungsfehler oder aber eine fälschlicherweise unterlassene Behandlung vermuten.

Die möglichen Verfahren und Begutachtungsmöglichkeiten bei einem Behandlungsfehler sind den meisten Ratsuchenden zu diesem Zeitpunkt völlig unbekannt. Viele Ratsuchende sind in Bezug auf die weitere Vorgehensweise unsicher und ratlos. Betroffene haben den Verdacht, dass bei ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen ist, sehen für sich aber keine sinnvolle Handlungsmöglichkeit auch weil die behandelnden Ärzte oder Therapeuten nach Darstellung der Ratsuchenden oft nicht zu einem klärenden Gespräch bereit sind.

Kommunikation zwischen Arzt und Patient verbessern

Derzeit sind Behandelnde nicht verpflichtet, Betroffene von sich aus über den Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler zu informieren. Das müssen sie nur auf konkrete Nachfrage des Patienten tun oder wenn eine Gefahr für die Gesundheit des Patienten abgewendet werden muss. „Die gesetzliche Regelung ist aus Sicht der UPD nicht zielführend, wenn nicht sogar kontraproduktiv. Sie trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu stärken oder Gerichtsprozesse zu vermeiden“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede, und ergänzt: „Aus unseren Beratungen wissen wir, dass für viele Ratsuchende ein klärendes Gespräch mit dem Arzt und eine Entschuldigung wesentlich wichtiger wären als eine materielle Entschädigung.“

Wenn dies verweigert wird, bleiben bei Patienten ein Vertrauensverlust und große Verunsicherung zurück. Eine bessere Arzt-Patienten-Kommunikation würde nicht nur zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses beitragen, sondern auch dabei helfen, langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden. Härtefallfonds einführen Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, bei durch Behandlungsfehler entstandene Schäden die Stellung von Patienten im bestehenden Haftungssystem stärken zu wollen. Hierfür soll ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen eingeführt werden.

„Dieses Vorhaben begrüßen wir als UPD ausdrücklich und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Finanzielle Unterstützung zu erhalten, die sie nicht zurückzahlen müssen, wäre eine echte Hilfe für Betroffene“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der UPD. „Wie ein solcher Härtefallfonds inhaltlich konkret ausgestaltet werden sollte, muss aber noch erarbeitet werden. In diese Ausarbeitung sollten Vertreter aller beteiligten Gruppen (Patienten, Behandelnde, Versicherer) einbezogen werden.“

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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