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Von Stillfried: Beim Konzept des Gesundheitskiosks sollte Anbindung an behandelnde Arztpraxen gesondert berücksichtigt werden

01.09.2022 17:44
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Eckpunkte einer Gesetzesinitiative zur Einrichtung bundesweiter Gesundheitskioske vorgestellt. Danach sollen in ganz Deutschland neue Beratungsangebote für Patient:innen in sozial benachteiligten Regionen aufgebaut werden. Langfristig sollen 1.000 Gesundheitskioske von den Kommunen initiiert werden. Geplant ist unter anderem, dass die neuen Einrichtungen eng mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) kooperieren sollen. Hierzu erklärt sich der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.

„Die Einrichtung von Gesundheitskiosken, einst als Innovationsfondsprojekt gestartet, ist ein zentrales gesundheitspolitisches Vorhaben der Bundesregierung. In sozial benachteiligten Quartieren sollen Versorgungslücken durch niedrigschwellige medizinische Angebote geschlossen werden. Warum dies allerdings nur in einer engen Anbindung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt zwar wichtige Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention wahr. Der zentrale Ort, an dem haus- und fachärztliche Versorgung in der Stadt und auf dem Land stattfindet, sind aber die niedergelassenen Arztpraxen. Deshalb kommt es auf eine sehr enge Kooperation an, nicht nur in der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben auf ärztliche Veranlassung, sondern auch in der Beratung von Patientinnen und Patienten, etwa in der Ernährungsberatung für Diabetiker, die auf andere Elemente des Therapie-Managements abgestimmt sein müssen. Auch die Evaluation des Projekts in Hamburg hat gezeigt, dass ein Kiosk dann erfolgreich ist, wenn ein Netz von Praxen aktiv dahintersteht und Praxen Patientinnen und Patienten aktiv für bestimmte Fragestellungen an den Kiosk verweisen können (social prescribing). Bei der weiteren Ausgestaltung des Konzepts sollte daher auch die Anbindung an behandelnde Arztpraxen gesondert berücksichtigt werden.“

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