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"Biosimilars fördern - nicht ausbremsen!"

18.08.2011 11:41
Der GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben sich darauf geeinigt, dass Apotheken künftig bestimmte biotechnologisch hergestellte Folgeprodukte (Biosimilars) gegeneinander austauschen sollen. Eine Abgabe von Biosimilars anstelle des jeweiligen patentfreien Erstanbieterpräparates (Biological) ist hingegen nicht vorgesehen. Zu dieser Entscheidung nahm der Geschäftsführer des Verbands Pro Generika, Bork Bretthauer, Stellung.

"Ursprünglich sind die zwischen Apotheken und Krankenkassen verhandelten Regelungen zur Austauschbarkeit dazu gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung arbeiten die Vertragspartner diesem Ziel aber völlig entgegen", so Bretthauer. "Der Austausch von Biosimilars untereinander führt nicht zu Einsparungen." Patienten mit schweren Erkrankungen würden durch diese "Substitution um der Substitution willen" erheblich verunsichert. Beides, Einsparungen und eine patientenfreundliche Substitution, könne es nur geben, wenn auf Vertragsarztebene Biosimilars statt der erheblich teureren Erstanbieterpräparate verordnet werden.

 

Aus Sicht von Pro Generika ist klar: Die Substitution von biotechnologischen Arzneimitteln muss ausschließlich in der Verantwortung des Arztes liegen. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft habe in der Vergangenheit mehrfach davor gewarnt, biotechnologische Arzneimittel gegeneinander auszutauschen.

 

Hinzu komme, dass Biosimilars eine noch sehr junge Arzneimittelgruppe seien, von der bislang europaweit nur ein gutes Dutzend Produkte zugelassen sind. Der Markt für dieses Segment stehe daher noch am Anfang seiner Entwicklung, habe aber enormes Potenzial - vorausgesetzt die Rahmenbedingungen stimmen. Denn mittelfristig laufen zahlreiche hochpreisige Biotech-Arzneimittel aus dem Patent. Das Berliner IGES-Institut hat 2008 das Einsparpotenzial durch Biosimilars bis 2020 auf 8 Milliarden Euro beziffert. Aber nur unter der Bedingung, dass nach Patentablauf tatsächlich Biosimilarwettbewerb einsetze, werde das Gesundheitssystem von diesen Einsparungen profitieren.

 

Bleibe es hingegen bei der jetzt beschlossenen Regelung zur Austauschbarkeit, gefährde das akut die Bereitschaft von Herstellern, das unternehmerische Risiko der Entwicklung dieser High-Tech-Arzneimittel auf sich zu nehmen. Denn die Austauschbarkeit wäre auch eine Grundlage für Ausschreibungen der Krankenkassen. Zugunsten beabsichtigter kurzfristiger Einsparungen bliebe der Biosimilarwettbewerb dann auf der Strecke, bevor er sich überhaupt voll entwickeln konnte. Jüngste Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium und die BARMER-GEK plädieren dabei für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Biosimilars und für den Abbau von Marktbarrieren. Bork Bretthauer: "Wer Einsparungen bei Biotech-Arzneimitteln erzielen will, muss Biosimilars jetzt fördern, nicht ausbremsen!"

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
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