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BPI zum Versorgungsstrukturgesetz: "Scheininnovationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss"

05.12.2011 11:46
In den Eckpunkten zum Gesetz hat die Koalition das klare Ziel formuliert, die Akzeptanz der Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Transparenz, Offenheit und Beteiligung zu erhöhen. "Die Regelungen zur Verbesserung der Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA durch Veränderungen in seinen Entscheidungsstrukturen sind eine Scheininnovation", sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. "Die Reformen zur Berufung der unparteiischen Mitglieder des G-BA verdecken, dass die Koalition das Gegenteil ihrer Ankündigungen umsetzt: Die Machtfülle des G-BA wird erheblich ausgebaut und gleichzeitig die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitung in den Unterausschüssen durch die Festlegung der Immunität der Gremienberatung gestärkt. Diese Reformen gehen am Bedarf vorbei und schützen die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitungen auch noch gesetzlich."

Die im Plenum getroffenen Entscheidungen des G-BA werden in Unterausschüssen vorbereitet. Wie und auf welcher Grundlage deren Beschlussempfehlungen - denen das Plenum in der Regel folgt - jedoch zustande kommen, ist unbekannt. "Wie sollen Vertrauen in und Akzeptanz für die Entscheidungen von Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten entstehen, wenn die Entscheidungsgrundlagen und -gründe nicht transparent sind? Schließlich handelt es sich um Entscheider, die im Auftrag ihrer Organisationen handeln und damit deren Eigeninteressen verfolgen müssen. Die Entscheidungen gelten aber für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Hier ist die Politik vor der Selbstverwaltung eingeknickt, statt für die Veröffentlichung der Protokolle mehr Anhörungsrechte und umfassende Begründungen der Entscheidungen zu sorgen", so Fahrenkamp.

Unzweifelhaft enthalte das Gesetz eine Vielzahl von Verbesserungen für die Versorgung der Patienten. Ob positive Ansätze, wie z. B. die Aufnahme rezeptfreier, apothekenpflichtiger Arzneimittel als mögliche Satzungsleistungen von Gesetzlichen Krankenkassen von diesen aufgegriffen werden, bleibe abzuwarten. Gravierende Versorgungsdefizite blieben ungelöst, insbesondere bei der Therapie chronisch Kranker. Patienten mit schweren Verlaufsformen von Neurodermitis fänden beispielsweise weiter keine Berücksichtigung in der sogenannten OTC-Erstattungsliste, da ihre Krankheit nicht als schwerwiegend anerkannt werde. Ihnen sei der Zugang zu notwendigen Basissalben nach wie vor erschwert, da die Therapie mit großen Eigenkosten verbunden ist. "Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf", sagt Henning Fahrenkamp. "Die OTC-Erstattungsliste des Gemeinsamen Bundesausschusses muss erweitert werden, denn schwierige Krankheiten wie zum Beispiel Neurodermitis eignen sich nicht für den Wettbewerb."

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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