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Bundesärztekammer fordert öffentliche Stellungnahme des BMG

05.08.2008 15:05
Die Bundesärztekammer hat das Bundesgesundheitsministerium dringlich aufgefordert, sich mit den Forderungen der Ärzteschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auseinanderzusetzen. „Wir erwarten eine öffentliche und detaillierte Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Forderungskatalog“, insistierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe am 5. August schriftlich beim BMG. In diesem beim 111. Ärztetag beschlossenen Katalog steht unter anderem auch die Forderung, dass technik- und ergebnisoffene Tests von Speichermedien in der Hand des Patienten (z.B. durch USB-Datenträger) als Alternative zu Zentralservern einzuführen seien, was die Gematik (siehe Pharma Relations 07/08) bisher ablehnt.

Die Bundesärztekammer hat das Bundesgesundheitsministerium dringlich aufgefordert, sich mit den Forderungen der Ärzteschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auseinanderzusetzen. „Wir erwarten eine öffentliche und detaillierte Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Forderungskatalog“, insistierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe am 5. August schriftlich beim BMG. In diesem beim 111. Ärztetag beschlossenen Katalog steht unter anderem auch die Forderung, dass technik- und ergebnisoffene Tests von Speichermedien in der Hand des Patienten (z.B. durch USB-Datenträger) als Alternative zu Zentralservern einzuführen seien, was die Gematik (siehe Pharma Relations 07/08) bisher ablehnt.

Der Forderungskatalog auf Grundlage der Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages wurde Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits am 30. Juli mit einem Schreiben des Bundesärztekammer-Präsidenten übermittelt. „Es ist jetzt an der Bundesregierung, für mehr Vertrauen in ein Projekt zu sorgen, dessen kritische Wahrnehmung sich inzwischen immer weniger nur auf die Ärzteschaft beschränkt“, schreibt der Ärztepräsident nun erneut an Ulla Schmidt. Hoppe stellt darin fest, dass mangelnde Akzeptanz die Umsetzung des Konzeptes elektronische Gesundheitskarte nachhaltig gefährde, wenn die Positionierung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht das ernsthafte Bemühen der Bundesregierung erkennen ließe, auf die Forderungen der Ärzteschaft zu diesem Projekt einzugehen. Ein abstrakter Verweis auf die Betreibergesellschaft „Gematik“ bzw. auf deren Entscheidungsprozesse sei dabei wenig hilfreich, da das Bundesministerium seit Erlassen der Rechtsverordnung vom 2. November 2005 das Projekt elektronische Gesundheitskarte faktisch selbst steuere und somit verantworte.

Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hatte eine Vielzahl von Forderungen zur Einführung der Gesundheitskarte beschlossen und diese unverändert kritisch bewertet. So wird unter anderem die Freiwilligkeit der Nutzung aller neuen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte – insbesondere der Online-Anbindung – durch Patienten und Ärzte gefordert. Es muss der Entscheidung von Patienten wie auch der sie behandelnden Ärzte überlassen sein, wann und in welchem Umfang sie Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen, die über die Funktionen der derzeitigen Krankenversicherungskarte hinausgehen, heißt es dazu in dem Forderungskatalog. Diese Forderung gilt im Besonderen für die Online-Anbindung von Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zudem wird die Vermeidung zentraler Speichersystematik durch technik- und ergebnisoffene Tests von Speichermedien in der Hand des Patienten (z.B. von USB-Datenträgern) als Alternative zu Zentralservern gefordert.

 

 

 

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