Sie sind hier: Startseite News COVID-19-Schutzimpfungen: „Verdacht auf Nebenwirkungen melden - "SafeVac"-App nutzen!“
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

COVID-19-Schutzimpfungen: „Verdacht auf Nebenwirkungen melden - "SafeVac"-App nutzen!“

24.03.2021 10:38
Vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme der Corona-Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca ruft die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, geimpfte Personen dazu auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit allen COVID-19-Impfstoffen zu melden und wirbt dafür, die "SafeVac"-App des Paul-Ehrlich-Institutes zu nutzen.

„Die Sicherheit und die Wirksamkeit aller zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus wurden im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens anhand wissenschaftlicher Daten streng geprüft. Ich begrüße es sehr, dass die Europäische Arzneimittelbehörde diese Einschätzung für den AstraZeneca- Impfstoff noch einmal bestätigt hat und die Impfungen mit Warnhinweisen auf mögliche sehr seltene Risiken und eine gründliche Aufklärung wiederaufgenommen werden können. Die Diskussionen der vergangenen Tage zeigen jedoch deutlich, wie wichtig es ist, die Verträglichkeit von Impfstoffen auch nach der Zulassung weiter genau zu überwachen und auszuwerten. Wer einen Verdacht auf eine Nebenwirkung nach einer COVID-19-Schutzimpfung hat, sollte diesen daher unbedingt melden. Durch die Nutzung der "SafeVac"-App ist dies digital und schnell möglich.“

Mit der „SafeVac“- Smartphone-App führt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe durch. Mit Hilfe der App werden die geimpften Personen zu festgelegten Zeitpunkten nach jeder COVID-19-Impfung zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Die Befragung ermöglicht es dem PEI nicht nur, die Häufigkeit, Schwere und die Dauer von unerwünschten Reaktionen, sondern auch den Anteil der Geimpften zu ermitteln, die die Impfung gut vertragen haben. Die Teilnahme ist freiwillig und muss bis 48 Stunden nach der ersten oder zweiten Impfung registriert werden.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031