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DIVI fordert von Krankenkassen und Politik verbesserte Begutachtung von Behandlungsfehlern

05.06.2019 18:09
Intransparente Methoden und Verunsicherung von Patienten und Angehörigen: Nach der Veröffentlichung der Jahresstatistik zur Behandlungsfehler-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kritisiert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) dessen Vorgehen bei der Ergebnisgewinnung. „Die DIVI begrüßt generell jede Initiative zur transparenten Darstellung von Behandlungsfehlern bei ambulanten, aber auch stationär versorgten Patienten“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.

Die DIVI unterstützt den transparenten Umgang mit Fehlern und ihren Folgen. „Durch die einseitige Darstellung des MDK-Berichts, der Mitte Mai veröffentlicht wurde, müssen Patienten und Angehörigen jedoch den Eindruck erlangen, dass die medizinische Versorgung im ambulanten wie auch im stationären Bereich für sie eine potenzielle Bedrohung darstellt“, sagt Janssens. Dies werde besonders bei der Darstellung der Intensivmedizin deutlich: Dort würden laut Bericht "Fehler für Geschädigte oft schwieriger zu erkennen sein, weshalb Vorwürfe ausblieben". Dies erwecke den Eindruck, dass in der Intensivmedizin Fehler verschleiert würden. „Eine solche Aussage kann nur Verunsicherung bei Patienten und deren Angehörigen auslösen“, sagt Janssens.

Stellungnahmen von Ärzten fehlen als Bewertungskriterium

Aus Sicht der DIVI ist die derzeitige Berichterstattung vor allem in zwei Punkten zu verbessern:

  1. Wie bereits in den Vorjahren vermisst die Fachgesellschaft eine Offenlegung der Qualifikation der Gutachter des MDK. „Eine gutachterliche Beurteilung eines Behandlungsfehlers erfordert jahrelange klinische Expertise und praktische Tätigkeit in dem betreffenden Fachgebiet“, sagt DIVI-Präsident Janssens.
  2. „Zudem bleibt unklar, welche Kriterien zur Beurteilung der Behandlungsfehler herangezogen wurden.“ Ein einseitiges Bild entsteht jedoch besonders durch das Fehlen von Stellungnahmen der behandelnden Ärzte als Bewertungskriterium. Bisher werden nur Behandlungsunterlagen und Gedächtnisprotokolle der Betroffenen herangezogen.

Behandlungsfehler spiegeln nicht Versorgunglage wider

Der MDK legt in seinem Bericht absolute Zahlen vor, ohne diese auf die tatsächliche Anzahl der jährlichen Behandlungsfälle im ambulanten wie stationären Bereich zu beziehen. So werden 107 Todesfälle aufgezählt, die kausal auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen seien – ein Vorwurf, der nicht ohne weitere gutachterliche Prüfungen oder juristische Aufarbeitung erhoben werden sollte. Erfreulicherweise gibt der Bericht jedoch auch zu, dass der verwendete Datensatz zu Behandlungsfehlern in Deutschland nicht mit dem tatsächlichen Versorgungsgeschehen verwechselt werden solle.

Politik gefordert: Mehr Geld und Personal für Patientensicherheit

„Die DIVI fordert sowohl die Krankenkassen als auch die verantwortlichen Politiker auf, von der Strategie einer Verunglimpfung der medizinischen Behandlung durch derart undifferenzierte Berichte abzuweichen und in einem gemeinsamen, konstruktiven Dialog die Patientensicherheit nachhaltig zu verbessern“, sagt Janssens. Die dazu nötigen Maßnahmen erfordern gesetzliche Vorgaben sowie eine ausreichende Gegenfinanzierung. „Um mögliche und tatsächliche Behandlungsfehler, ihre Ursachen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen und präventiven Maßnahmen zu dokumentieren, ist ein erheblicher personeller, zeitlicher und finanzieller Aufwand notwendig“, so DIVI-Präsident Janssens. „Gelder werden hierfür nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt. Dringend sollte aber die bislang verzerrte und daher irreführende Darstellung medizinischer Behandlungen in Zukunft vermieden werden.“

Editorial

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