Sie sind hier: Startseite News Entscheidung des LSG Stuttgart schliesst fast ein Drittel der AOK-Arzneien für Rabattverträge aus
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Entscheidung des LSG Stuttgart schliesst fast ein Drittel der AOK-Arzneien für Rabattverträge aus

07.03.2008 12:10
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hat am 27.02.2008 der AOK verboten, über noch streitgegenständliche 61 Wirkstoffe Rabattverträge abzuschliessen. Durch diese Entscheidung ist bei der AOK ein Marktsegment von jährlich fast 960 Mio. Euro (Herstellerabgaben zu Listenpreisen) betroffen, das entspricht 13% des gesamten AOK-Umsatzes, errechnete IMS Health.

Dahinter stehen 30% des gesamten Absatzes von Arzneien zu Lasten der AOK. Für 22 Wirkstoffe der Ausschreibung, die nicht beklagt wurden, hat die AOK Verträge über die Jahre 2008 und 2009 geschlossen. Im Januar 2008 macht der Anteil der diese Verträge betreffenden Arzneien am gesamten Absatz der AOK 10 Prozent aus. Von diesen gingen 70% als Rabattarzneien über die Apothekentheke.

30% des Arzneiabsatzes im AOK-Markt nicht mehr vertragsfähig

Das LSG befindet u.a. die im Sommer 2007 erfolgte bundesweite Ausschreibung der AOK wegen der dadurch für diese gegebenen Marktmacht als unangemessen. Von dem Urteil unberührt sind die bestehenden Sortimentsverträge anderer Kassen, die sicherlich noch größere Breitenwirkung zeigen werden, außerdem die regionalen AOK-Verträge, die allerdings auslaufen.

Der Umsatz der 61 Wirkstoffe im gesamten AOK-Markt beläuft sich im Jahr 2007 auf rund 960 Mio. Euro zu Listenpreisen (Herstellerabgaben), was 13% des gesamten Umsatzes mit Arzneien zu Lasten der Kasse entspricht. Der Anteil nach Absatz (abgegebene Packungen) macht 30% aus.  Nahezu gleich sind die Relationen auch im gesamten GKV-Markt.

 

Unter Einschränkung auf die zu Lasten der AOK abgegebenen Rabattarzneien im Jahr 2007 liegt der Anteil der 61 Wirkstoffe mit 71% nach Absatz und 80% nach Umsatz deutlich höher. Die Gerichtsentscheidung stellt für die AOK somit einen herben Rückschlag dar.


Zu welchen Rabattkonditionen die AOK abzuschließen beabsichtigte, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Kasse gingen durch die gerichtliche Entscheidung Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe (über zwei Jahre) verlustig. Offen scheint derzeit, ob und in welcher Form die AOK neu ausschreiben wird. Für das laufende Jahr 2008 haben die Kasse und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Zielpreisvereinbarungen als Alternative in’s Spiel gebracht.



Neue AOK-Verträge seit Januar 2008 – betroffene Substanzen machen knapp 10% am AOK-Gesamtmarkt aus


Im Januar starteten AOK-bundesweit Verträge über 22 Wirkstoffe mit 30 Herstellern. Der Absatzanteil (Packungen) dieser Präparate an allen zu Lasten der AOK abgegebenen Medikamente liegt im Dezember wie im Januar bei 10%, wobei im Januar 7% als Rabattarzneien abgegeben wurden. Damit wurde auf Anhieb ein sehr hoher Umsetzungsgrad der Verträge erzielt.


Im gesamten GKV-Markt 2007 macht der Anteil der 22 Substanzen, unabhängig davon, ob sie als Rabattarzneien über die Apothekentheke gingen oder unrabattiert, ebenfalls 10% aus. Im rabattierten GKV-Markt liegt der Anteil um eineinhalb Prozentpunkte höher.

 

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031