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Fachkräftemangel: vdek fordert Modernisierung der ambulant-stationären Versorgungsstrukturen

24.05.2022 11:10
„Um die flächendeckende Versorgung bei zunehmendem Fachkräftemangel aufrechtzuerhalten, brauchen wir neue moderne Versorgungsstrukturen und ein neues Miteinander der medizinischen Professionen im Gesundheitswesen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des 126. Deutschen Ärztetages. Elsner begrüßte die Äußerungen der Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, die sich im Vorfeld des Ärztetages vehement für ein Ende der „Abgrenzeritis“ zwischen dem ambulanten und stationären Bereich ausgesprochen hatte.

„Insbesondere in strukturschwachen Regionen brauchen wir intelligente Lösungen“, so Elsner. „Unser gemeinsames Interesse ist es, über moderne Strukturen und eine Standardisierung bei den Digitalprozessen die medizinische Versorgung der Versicherten auf hohem Niveau weiter sicherzustellen und gleichzeitig den veränderten Lebensentwürfen der jungen Generation von Ärztinnen und Ärzten und anderer Professionen im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen.“

Das Modell der Regionalen Gesundheitszentren

Für Regionen mit Versorgungsengpässen haben die Ersatzkassen das Modell der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) entwickelt. Als besondere Versorgungsform im Kollektivvertrag soll das RGZ ein vernetztes Behandlungsangebot bereitstellen, so Elsner. In einem RGZ arbeiten mindestens vier Hausärztinnen und Hausärzte mit grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzten, etwa aus den Bereichen Innere Medizin, Orthopädie und Augenheilkunde, oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter einem Dach zusammen. Überall dort, wo Aufgaben medizinisch vertretbar abgegeben werden können, soll dies geschehen, damit sich die Ärztinnen und Ärzte auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Unterstützt werden sollte dies durch die Ausweitung von Videosprechstunden. Zudem können im RGZ Fachkräfte aus den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie usw., aber auch Apotheken oder Sanitätshäuser angesiedelt sein. Außerdem können in den RGZ einfachere Operationen wie Leisten- oder HNO-OP ambulant stattfinden, im Bedarfsfall auch mit Übernachtungsmöglichkeit. Krankenhäuser, die heute nicht in Gänze bedarfsnotwendig sind, könnten in RGZ umgewidmet werden. Die Mindeststandards für das neue Versorgungsmodell sollten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden.

„RGZ können für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten gleichermaßen attraktiv sein, nämlich als moderner Beschäftigungs- und Versorgungsort. Nun gilt es, zügig die gesetzlichen Anpassungen für die Etablierung der RGZ zu schaffen“, so Elsner.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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