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Für eine bessere stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung: Bundesweit erster Qualitätsvertrag abgeschlossen

02.10.2020 14:21
Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf und die AOK Rheinland/Hamburg schließen zum 1. Oktober 2020 den bundesweit ersten Qualitätsvertrag zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung im Krankenhaus ab. Ziel ist es, die stationäre Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern. Konkret geht es um ein effektiveres Aufnahmemanagement sowie eine lückenlose Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt.

Extra ausgewiesene „Lotsen für Menschen mit Unterstützungsbedarf“ stehen vor und während des Klinikaufenthaltes als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben der Kommunikation mit den Patienten (leichte Sprache, unterstützte Kommunikation) sollen auch Diagnostik und Therapie noch besser an die Bedürfnisse der Patientengruppe angepasst werden. Durch Schulungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf gezielt vorbereitet. Bei den Patienten sollen auf diese Weise Verständnis, Teilhabe, Selbstbestimmung und informierte Entscheidungen ermöglicht werden.

Zahl der Patienten mit komplexen Behinderungen nimmt zu

Ulrich Scheibel, Medizin-Vorstand der Ev. Stiftung Alsterdorf: „Wir haben als Stiftung unsere langjährige Erfahrung in der medizinischen Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen in die Vertragsentwicklung eingebracht. Die Unterzeichnung des Qualitätsvertrags ist ein wichtiger Meilenstein. Ich freue mich sehr, dass wir auf Grundlage dieses Vertrags bestehende Strukturen evaluieren, weiterentwickeln und auch neue Prozesse etablieren können – damit Patientinnen und Patienten mit Behinderung künftig noch besser versorgt sind.“

Insgesamt nimmt die Zahl der Patienten mit komplexen Behinderungen zu. Sie sind häufig von zusätzlichen körperlichen und psychischen Störungen betroffen. „Die Behandlung gestaltet sich aufgrund des spezifischen Hilfebedarfs komplexer und ressourcenaufwändiger“, sagt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. „Mit diesem Qualitätsvertrag möchten wir einen Beitrag dazu leisten, eine noch stärker auf die individuellen Belange von Menschen mit Behinderungen eingehende stationäre Versorgung zu fördern. Die damit verbundene Verbesserung der Gesundheitschancen ist konkreter Ausdruck des Solidargedankens der gesetzlichen Krankenversicherung.“

 

Hintergrund: Qualitätsverträge

Der durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) neu geschaffene § 110a SGB V sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenhausträger zeitlich befristete Qualitätsverträge schließen können. Ziel ist die Erprobung, inwieweit sich stationäre Leistungen weiter verbessern lassen. Die medizinische Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen im Krankenhaus ist einer von vier Leistungsbereichen der Qualitätsverträge. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist vom GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit der Evaluation beauftragt worden.

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Reinhold
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