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Hybrid-DRG: Chance auf Investitionen und Ausbau im vertragsärztlichen Sektor

16.11.2022 11:33
Gesundheitsminister Lauterbach hat sich nun doch entschlossen, das patientenfreundliche Ambulante Operieren ernsthaft voranzubringen. Dies geht aus einem Entwurf zum Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) hervor, das am 9. November 22 im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurde. Der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) begrüßt ausdrücklich, dass damit das Projekt der Hybrid-DRGs, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nun endlich umgesetzt werden soll.

„Hybrid bedeutet: eine bessere Vergütung für ambulanten Operationen als bisher, aber weniger Vergütung als bei stationärer Durchführung“ erklärt BAO-Präsidiumsmitglied Dr. Jörg Hennefründ, der in Oldenburg eine große gynäkologische Tagesklinik betreibt. „Diese Vergütung soll allen beteiligten Sektoren gleichermaßen zukommen, also sowohl den Krankenhäusern als auch den Vertragsärzt*innen.“

Der BAO erkennt in der Gesetzesinitiative ein ernsthaftes Bemühen, die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen. Schließlich werden etwa vier Millionen Operationen jährlich ambulant in vertragsärztlichen Einrichtungen durchgeführt, 1,8 Millionen im Krankenhaussektor. Doch im internationalen Vergleich ist Deutschland nach wie vor Schlusslicht bei der Häufigkeit ambulanter Operationen. „Dies liegt daran, dass die niedrige bisherige Vergütung in den ambulanten OP-Einrichtungen kaum Investitionen zuließ und die Krankenhäuser bei der mangelnden Vergütung Defizite schrieben und lieber stationäre Aufenthalte veranlassten“, erläutert Dr. Hennefründ.

Die Bedenken der Krankenhäuser, wonach diese mit der Vergütung der Hybrid-DRG nicht wirtschaftlich operieren können, lässt der BAO nicht gelten. „Es wäre kontraproduktiv, den vertragsärztlichen Sektor von einer besseren Vergütung auszuschließen und gleichzeitig den Kliniken selbst bei ambulanten Operationen die volle Vergütung wie bei stationärer Behandlung zuzugestehen“, betont Dr. Hennefründ. Immerhin sind die wesentlichen Kosten im Gesundheitswesen Personalkosten. „Das lässt darauf schließen, dass Personal im Krankenhaus weniger effizient eingesetzt wird und weniger Leistungen an den Patient:innen erbringen kann als dies in vertragsärztlichen Einrichtungen der Fall ist“, argumentiert der BAO-Vertreter.

Eine Ablehnung der Hybrid-DRG allein zur Stützung der wirtschaftlich weniger effizienten Krankenhäuser gefährdet nach Einschätzung des BAO somit die Versorgung der Bevölkerung. „Wenn die Krankenhäuser um ihren Bestand fürchten und es politisch gewollt ist, sie zu stützen, dann muss es andere Möglichkeiten geben als die Vertragsärzte an der Versorgung der Bevölkerung zu hindern!“, mahnt Dr. Hennefründ und ergänzt, dass eine angemessene Vergütung es vertragsärztlichen Einrichtungen ermöglichen würde, ihre Kapazitäten durch Investitionen zu erweitern und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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