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IMS Health: GKV-Arzneiausgaben im Jahr 2014 steigen in Folge reduzierter Zwangsrabatte

17.02.2015 17:24
Ausgabensteigerung zum Teil statistischer Effekt - Einsparvolumen bei Rabattverträgen voraussichtlich leicht über Vorjahr - insgesamt stagnierende Menge - mehr Großpackungen bei verschreibungspflichtigen Arzneien

Die Ausgaben für Arzneimittel und Test-Diagnostika, jedoch ohne Impfstoffe, belaufen sich für den gesamten GKV-Markt (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) im Jahr 2014 auf etwa 30,8 Milliarden Euro zum Apothekenverkaufspreis. Das entspricht einer Steigerung von 9,6%, wenn die durch pharmazeutische Hersteller und Apotheken geleisteten Einsparungen berücksichtigt werden. Dieser Anstieg stellt zum Teil einen statistischen Effekt dar, weil im 1. Quartal 2014 der Herstellerzwangsabschlag für patentgeschützte, festbetragsfreie Arzneien zunächst auf den Ursprungswert von 6 % abgesenkt und  seit dem 1. April 2014 auf 7 % angehoben wurde. Im Jahr 2013 lag der Nachlass bei 16 %.

Basis der Berechnungen bilden Apothekenverkaufspreise (AVP) abzüglich der von den Pharmaherstellern zu leistenden Zwangsrabatte und Rabatten aus gemeldeten Erstattungsbeträgen nach §130 SGB V sowie den Nachlässen der Apotheken gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Geschätzt wurde das voraussichtliche Volumen erzielter Einsparungen durch Rabattverträge nach § 130a Abs. 8, da diese für das komplette Jahr 2014 noch nicht bekannt gegeben wurden.

GKV-Einsparungen durch pharmazeutische Hersteller und Apotheken bei etwa 6 Milliarden Euro

Im Jahr 2014 haben die pharmazeutischen Hersteller knapp 1,7 Mrd. Euro als Einsparbeitrag durch Zwangsrabatte (130a Abs. 6 SGB V) an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet. Die Einsparungen durch Erstattungsbeträge betragen etwas mehr als 250 Mio. Euro. Hinzu kommen rund 1,1 Mrd. Euro durch die Nachlässe, welche die Apotheken der GKV für rezeptpflichtige Präparate zu gewähren haben. Der dadurch generierte Sparbeitrag beträgt im Jahr 2014 somit rund 3 Mrd. Euro. Des Weiteren ergeben sich geschätzt weitere fast 3 Mrd. Einsparungen durch Rabattverträge (Vorjahr: 2,97 Mrd. Euro). Hier wurden die von der GKV verlautbarten Einsparungen für den Zeitraum von Januar bis September 2014 (2,24 Mrd. Euro) zu Grunde gelegt und für das Gesamtjahr hoch gerechnet. Damit ergibt sich ein Gesamteinsparbetrag von rund 6 Mrd. Euro.

Unberücksichtigt sind in den vorgenannten Zahlen die Rabatte, welche die pharmazeutische Industrie den privaten Krankenversicherern zu gewähren hat. Diese belaufen sich nach IMS-Berechnungen auf über 300 Mio. Euro (ebenfalls ohne Impfstoffe). Ferner außen vor gelassen ist der durch Rabatte erbrachte Einsparbeitrag von fast 120 Mio. Euro für im ambulanten Bereich von Krankenhäusern außerhalb des Klinikbudgets eingesetzte Medikamente.

Mehr Großpackungen verordnet

Bei rezeptpflichtigen Präparaten wurden mehr größere Packungen (Packungsgröße N3) verordnet (+3 %), während kleinere (N1, - 4 %) und mittlere Packungsgrößen rückläufig waren (-2 %). Dies macht sich vor allem bei Generika unter Rabattvertrag bemerkbar, deren Umsetzungsquote sich in 2014 wieder erhöht hat. Bei patentgeschützten Arzneimitteln erklärt sich der Anstieg großer Packungen u.a. durch den Einsatz bewährter Präparate sowie über die Etablierung von Therapien, bei einigen Erkrankungen möglicherweise auch durch gestiegene Bedarfe. Unter anderem im Zuge der Initiierung neuer Therapien stieg auch die Abgabe kleiner Packungen.

Rabattverträge über patentfreie Arzneien: Umsetzungsquoten nähern sich bisherigem Höchststand

Umsetzungsquoten bei Rabattverträgen über patentfreie Arzneien, im Schwerpunkt Generika, spiegeln über die Jahre betrachtet die Wirkung gesundheitspolitischer Maßnahmen wieder. So bewirkte das Auslaufen der Portfolioverträge zum April des Jahres 2013 in der Gesamtjahresbetrachtung ein Absinken der Rabattquote um fünf Prozentpunkte auf 59 %. In 2012 war gegenüber 2011 ein Anstieg in Folge der Packungsgrößen-Änderungsverordnung erfolgt, über die Korridore für die Aut-idem-Substitution anstelle fester N-Packungsgrößen geschaffen wurden. In ihren Wirkstoffausschreibungen ab Mai 2013 berücksichtigten die Krankenkassen fortan nicht mehr alle „kleinen“ Substanzen. Die Umstellung auf Wirkstoffverträge führte dazu, dass die Umsetzungsquoten bei einigen „großen“ Substanzen deutlich erhöht werden konnten, so dass sich im Jahr 2014 die Rabattquote im patentfreien Segment mit 61 % wieder dem ehemaligen Höchststand von 64 % nähert.

Editorial

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