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Innovation für Abrechnungen von Hilfsmitteln

26.11.2012 12:16
„De-Pay ist die erste Innovation im Abrechnungsgeschäft, welche die gesetzlichen Rahmenempfehlungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes in ein bedienerfreundliches und ressourcenschonendes Verfahren umsetzt.“ Für Dr. Andrea Mischker, Hilfsmittelexpertin bei der BIG, birgt die Zahlungs- und Abrechnungsinnovation aus Kassensicht beachtliche Kostensenkungspotenziale, das es vor allem zur Vereinfachung und Vereinheitlichung insbesondere der administrativen Abläufe und damit dem Bürokratieabbau diene.

Die Idee der HMM Deutschland Gmbh in Moers, die auch die Zentrale Healthcare Plattform (ZHP) für das Gesundheitswesen in Deutschland betreibt: Mit „De-Pay“ soll künftig das Geld ohne Rechnung nach ausgeführten Versorgungen auf Basis elektronischer Lieferbestätigungen fließen. Dadurch würden auf Seiten der Vertragspartnerseiten erhebliche Ressourcen frei, wie Istok Kespret, Geschäftsführer von HMM Deutschland, erläutert. Dabei erfüllt „De-Pay“, das ab Januar voll umfänglich zur Verfügung stehen soll, auch alle rechtlichen Anforderungen an das Abrechnungsgeschäft. So kommt Prof. Dr. Thüsing vom Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung in Bonn zu dem Schluss: „Das von HMM konzipierte Gutschriftenverfahren ist mit § 302 SGB V vereinbar. Auch haushaltsrechtlich und - relevant für Leistungserbringer - umsatzsteuerrechtlich unterliegt das Verfahren rechtlich keinen Bedenken.“

De-Pay nutzt dabei alle bereits vorgeprüften und genehmigten Informationen im Rahmen des bislang schon elektronisch gesteuerten Versorgungsprozesses über die von HMM seit Jahren erfolgreich ausgebaute Zentrale Healthcare Plattform „ZHP.X3“. „Vom elektronischen Kostenvoranschlag bis hin zur Zahlungsreife verfügen wir über alles, was im Bezahlprozess benötigt wird, um die Zahlung ohne zusätzliche zeitraubende Prüfungen und Papierbewegungen anzustoßen“, erklärt Kespret. „Damit verfügen wir endlich erstmals in Deutschland über die papierlose, effiziente Abrechnung“ , so Kespret weiter. Nach elektronisch erfasster Lieferbestätigung samt digitaler Unterschrift  durch den Patienten und Versicherten erhalten die Krankenkassen entsprechende Zahlungsdatensätze und die Leistungserbringer Gutschriften. Die Überweisung des Betrages erfolgt dann im Rahmen des üblichen Regelprozesses.

 

Über HMM: Die HMM Deutschland Gmbh in Moers betreibt mit ZHP.X3 (www.zhp-online.de) die Zentrale Healthcare Plattform (ZHP) für das Gesundheitswesen in Deutschland. ZHP.X3 vernetzt die Marktpartner: Über die Online-Plattform führen  Krankenkassen und Leistungserbringer elektronisch gestützt Versichertenversorgungen durch. Der komplette Angebots-, Genehmigungs- und Lieferprozess im Rahmen der Hilfsmittelversorgung wird elektronisch abgewickelt. Über 15 Millionen Versicherte werden bis dato auf ZHP.X3 verwaltet. Bundesweit profitieren aktuell mehr als 9000 Leistungserbringer und über 40 Krankenkassen von den Wirtschaftlichkeitsvorteilen der IT-unterstützten Versorgungsprozesse.

Ausgabe 06 / 2012

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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