Innovationsfonds-Projekt zeigt: Zertifizierte onkologische Zentren behandeln besser – Erkenntnisse sollen in die Versorgung einfließen
Wegen der hohen Relevanz der Erkenntnisse regt der Innovationsausschuss daher gegenüber verschiedenen Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen an zu prüfen, ob und wie die Projektergebnisse innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs berücksichtigt werden können.
WiZen: Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren
Verglichen wurden Daten zur Diagnostik und Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten, die entweder in zertifizierten onkologischen Behandlungszentren oder in nicht-zertifizierten Kliniken behandelt wurden. Verwendet wurden dafür Abrechnungsdaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK und Daten von vier klinischen Krebsregistern. Bezogen auf die Krankheitsbilder ist das Projekt breit aufgestellt gewesen: Es flossen Informationen zu Brustkrebs, Lungenkrebs, Prostatakrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Dickdarmkrebs sowie zu Tumoren des Zentralnervensystems, des Kopf-Hals-Bereiches und zu gynäkologischen Tumoren in die Analyse ein.
Geleitet wurde das Projekt vom Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der medizinischen Fakultät an der TU Dresden. Es arbeitete mit verschiedenen Partnern aus der Forschung und Versorgung zusammen.
Weiterführende Informationen auf der Beschlussseite zum Projekt WiZen
Empfehlungen gehen an verschiedene Akteure im Gesundheitswesen
Der Innovationsausschuss leitet die Erkenntnisse aus dem Projekt WiZen an den G-BA weiter. Dieser wird gebeten im Rahmen der Qualitätssicherung zu prüfen, ob die Erkenntnisse aus dem Projekt zeitnah berücksichtigt werden können. Denkbar wäre das nach Meinung des Innovationsauschusses z. B. dann, wenn Mindestanforderungen für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt werden, bei der Entwicklung von datengestützten Qualitätssicherungsverfahren oder auch bei der Aufbereitung von einrichtungsvergleichenden Informationen für Patientinnen und Patienten.
Eine Prüfbitte richtet der Innovationsausschuss außerdem an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Das Institut wird gebeten zu klären, ob die Projektergebnisse für das Erarbeiten von Prüfkriterien für Zertifikate und Qualitätssiegel genutzt werden können.
Die Projekterkenntnisse speziell zur Verknüpfbarkeit von Daten der gesetzlichen Krankenversicherung und klinischer Krebsregister werden zudem an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitergeleitet. Sie können damit gegebenenfalls in Regelungsvorhaben der Ministerien zur sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten einfließen.