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KVB-Vertreterversammlung fordert: Corona-Impfungen nicht übereilt in die Regelversorgung überführen

28.11.2022 12:56
Für Chaos in den Praxen könnten die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sorgen, die Corona-Impfungen bereits zum Jahreswechsel in die Regelversorgung zu überführen. Noch seien zu viele Fragen ungeklärt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Deshalb forderte die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die am Samstag unter Leitung der Vorsitzenden Dr. Petra Reis-Berkowicz in München tagte, das BMG auf, die Corona-Impfverordnung wie ursprünglich geplant bis April nächsten Jahres zu verlängern.

Ansonsten drohten gerade in den Wintermonaten erhebliche Probleme bei der weiteren Umsetzung der Impfkampagne. Neben der Corona-Pandemie beschäftigte sich die VV der KVB unter anderem auch mit der schleppenden Digitalisierung des Gesundheitswesens und der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Praxen aufgrund Inflation und steigenden Energiepreisen.

Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – ließ in dieser letzten VV der laufenden Amtsperiode noch einmal die vergangenen Jahre Revue passieren. So habe sich die Bereitschaftsdienstreform als sehr erfolgreich erwiesen. Durch den neuen Zuschnitt der Bereiche im Bereitschaftsdienst mit Fahrdiensten und 126 festen Bereitschaftsdienstpraxen habe sich nicht nur die Zahl der Dienststunden für die Ärztinnen und Ärzte um die Hälfte verringert. Zudem könnten die Patienten im Regelfall innerhalb von 30 Minuten zur nächstgelegenen Bereitschaftspraxis gelangen. Auch das Ziel, die Regresse bei Arzneimittelverordnungen abzuschaffen, konnte durch die Wirkstoffvereinbarung mit den Krankenkassen erreicht werden. „Steuern statt prüfen“ lautet hier der Wahlspruch, der durch regelmäßige Trendmeldungen an die Praxen und die Hinweise auf wirtschaftlichere Optionen der Verordnung mit Leben erfüllt wird. Auch die regelmäßige und mit den Fachgruppen abgestimmte Aktualisierung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) gehört zu den Errungenschaften, über die der Vorstand berichtete. Während der HVM in früheren Zeiten häufig ein Streitthema unter den Arztgruppen war, ist inzwischen durch offene Kommunikation, gute Abstimmung und vorausschauende Planung weitestgehend Ruhe eingekehrt. Die VV quittierte die Bilanz des Vorstands mit viel Applaus und Zustimmung.

Durchaus herausfordernd stellt sich allerdings die Gegenwart in der ambulanten Versorgung dar, wie der Vorstand der KVB ebenfalls in seinen Berichten deutlich machte. Immer wieder im Fokus der Kritik: Die Bundespolitik und insbesondere der Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach. Er höre den Ärzten und Psychotherapeuten einfach nicht zu und sorge für eine „Misstrauenskultur gegenüber der Ärzteschaft“. Beispiele dafür sind die Streichung der für die Praxen wichtigen GKV-Neupatientenregelung, das weitere Verschleppen der dringend notwendigen Aktualisierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie fehlende Praxen-Hilfsprogramme angesichts galoppierender Inflation und Energiekosten. Kein Wunder sei es deshalb, dass in immer mehr Regionen Bayerns inzwischen eine Unterversorgung in der ambulanten ärztlichen Versorgung bestünde. So gelten – vorbehaltlich der Beschlussfassung im zuständigen Landesausschuss – die hausärztlichen Planungsbereiche Donauwörth Nord, Simbach am Inn, Ansbach Nord und Wassertrüdingen als unterversorgt. Hinzu kommen bei den Hautärzten die Landkreise Wunsiedel und Regen sowie bei den HNO-Ärzten der Landkreis Tirschenreuth. Dies ist aus Sicht des Vorstands der KVB nur die Spitze des Eisbergs, denn aufgrund immer mehr drohend unterversorgter Regionen ist mit einer weiteren Verschärfung der Lage zu rechnen. Absolut kontraproduktiv sei es dabei, wenn die Krankenkassen in den Honorarverhandlungen permanent auf Nullrunden für die Praxen beharrten. Die VV forderte in einem einstimmig beschlossenen Antrag den Spitzenverband der Krankenkassen dazu auf, seine Blockadepolitik zu beenden und Bereitschaft für konstruktive Verhandlungen zu zeigen.

Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung führen die Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine dazu, dass immer mehr Kinder und Jugendliche unter psychischen Erkrankungen leiden, die durch spezialisierte ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater zu behandeln wären. Der Vorstand erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer Reform der Bedarfsplanung und mehr Niederlassungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Auch müsse der Staat für eine ausreichende Finanzierung der neuen Psychotherapie-Weiterbildung sorgen. In der VV wurde zudem eine Analyse der Wartezeiten der Patienten für eine Psychotherapie vorgestellt, die auf den Behandlungs- und Abrechnungsdaten basiert. Darin lässt sich zwar die Zeitdauer von der Kontaktaufnahme bis zur ersten Sprechstunde nicht ablesen, ab dann ist der Zeitverlauf aber gut nachvollziehbar. So beträgt die Dauer von der ersten Sprechstunde zur ersten genehmigungspflichtigen Psychotherapie in Bayern im Median 97 Tage, wobei es natürlich regionale Abweichungen gibt. In Sachen Datenschutz wurde vor dem Hintergrund eines Europäischen Gesundheitsdatenraums gefordert, dass der Staat bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte den Patienten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbedingt erhalten müsse.

 

Editorial

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