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Mehr Transparenz im Gesundheitssystem nötig - SBK veröffentlicht Anhang zum Jahresabschluss 2013

08.12.2014 15:45
Zum ersten Mal haben bis Ende November 2014 alle gesetzlichen Krankenkassen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger ihre Finanzen transparent gemacht. Dr. Hans Unterhuber, Vorstand der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, begrüßt ausdrücklich die Offenlegung: "Jeder Versicherte hat ein Recht darauf zu erfahren, wie seine Krankenkasse wirtschaftet." Der Vorstand fordert noch mehr Transparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die SBK hat deswegen heute als erste deutsche Krankenkasse auch den Anhang zu ihrem Jahresabschluss 2013 veröffentlicht.

Erstmals in der Geschichte der GKV mussten die Krankenkassen bis Ende November ihre Jahresergebnisse im Bundesanzeiger veröffentlichen. Für das Geschäftsjahr 2013 wurde damit zum ersten Mal im Detail geregelt, welche Finanzkenn zahlen offengelegt werden müssen. Bislang hatte jede der 131 gesetzlichen Krankenkassen selbst entschieden, welche Informationen sie im jährlichen Geschäftsbericht veröffentlichte – und welche nicht. Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden die Finanzen der einzelnen Krankenkassen nun zum ersten Mal für alle Beitragszahler transparent. „Wir begrüßen diese Pflicht zur Offenlegung nachdrücklich“, erklärt Dr. Hans Unterhuber.„ Diese Transparenz war schon lange überfällig.“

Die SBK legt seit vielen Jahren ihre Finanzen im jährlichen Geschäftsbericht offen. Zusätzlich ist sie einige der wenigen Krankenkassen, die auch ihre Quartalszahlen veröffentlichen. „Für uns ist es selbstverständlich, unsere Versicherten, aber auch Interessenten, unsere Mitarbeit er und die breite Öffentlichkeit über unsere finanzielle Entwicklung auf dem Laufenden zu halten“, erklärt Unterhuber.

Jetzt geht die SBK noch einen Schritt weiter: Die Kasse hat ihren Anhang zum Jahresabschluss 2013 heute auf ihrer Website veröffentlicht – ein absolutes Novum in der GKV . Laut gesetzl i- cher Vorschrift müssen Krankenkassen als Teil der Jahresrechnung einen Anhang erstellen , der jedoch nicht veröffentlicht werden muss. Dieses Dokument enthält Angaben, die zur Erlä u- terung der Jahresrechnung erforderlich und zu Beurteilung der Finanzsituation von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu gehören u.a. Aktiva und Passiva, Wertguthaben, Geldanlagen und Rückstellungen . Der Anhang wird auch durch das Testat des Wirtschaftsprüfers bestätigt. „ Mit der Veröffentlichung gehen wir bewusst über den gesetzlichen Transparenz standard hinaus“, erklärt Unterhuber. Er fordert auch die anderen Kassen auf, in vollem Umfang Auskunft über ihre Finanzen zu erteilen. „ Gesetzliche Krankenkassen verwalten öffentliche Gelder – absolute Transparenz ist hier Pflicht!“ so der Kassenchef. „Gerade wenn ab 2015 kassenindividuelle Zusatzbeiträge erhoben werden, müssen die Beitragszahler alle Informationen vorliegen haben, um zu prüfen, ob ihre Kasse nachhaltig wirtschaftet.“ Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland hat jährlich ein Volumen von rund 200 Mrd. Euro.

Der Anhang zum Jahresabschluss 2013 der SBK kann eingesehen werden unter

https://www.sbk.org/ueber-uns/unsere-finanzen/geschaeftsbericht

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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