AQUA-Institut veröffentlicht Konzept zum Entlassungsmanagement
Laut §39 SGB V haben Patienten einen Anspruch darauf, dass ihre Entlassung und eine gegebenenfalls erforderliche Anschlussbehandlung vorbereitet wird. Allerdings gibt es am Übergang von stationärer zur ambulanten Behandlung Defizite bei der Versorgung.
Das AQUA-Institut beschreibt im vorgelegten Konzept den Aufbau und die wesentlichen Elemente einer Qualitätssicherung für das Entlassungsmanagement. Die Schwerpunkte des Konzepts liegen bei der Kommunikation mit Pflegenden und Ärzten des stationären, wie des ambulanten Bereichs.
Um die absehbare Vielzahl an Fällen bewältigen zu können, empfiehlt das AQUA-Institut, auf Routinedaten zurückzugreifen und mit Hilfe eines Prognosemodells diejenigen Patienten für die Qualitätssicherung herauszufiltern, die vermutlich einen erhöhten Bedarf für ein Entlassungsmanagement haben werden. Über Routinedaten könnten außerdem die Wiederaufnahmeraten in den Krankenhäusern dargestellt und damit qualitätsrelevante Informationen erhoben werden.
Das Konzept geht der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens voraus und ist ein erster Schritt, mit dem geklärt werden soll, ob ein solches Verfahren generell umgesetzt werden könnte. Über die weitere Entwicklung und Umsetzung des Verfahrens entscheidet der G-BA.