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Nebivolol-Generika: Entscheidung gegen Berlin-Chemie

19.06.2008 17:41
Das Landesgericht Düsseldorf hat dem Pharmaunternehmen Berlin-Chemie AG verboten, zu behaupten, das rechtskräftig erteilte Nebivolol-Patent des Unternehmens stünde einer Vermarktung von Nebivolol-Generika nach wie vor entgegen. Auf Antrag der ratiopharm GmbH hat das Gericht dies am 5. Mai im Weg einer einstweiligen Verfügung entschieden. Hintergrund ist ein Patentstreit zwischen der Berlin-Chemie AG und mehrere Generikaherstellern über die Einführung von Nebivolol-Nachahmer-Medikamenten nach Patentablauf des Originals.

In den letzten Wochen hatte der Originalhersteller Berlin-Chemie mit Hinweisen auf angeblich bestehende Patentrechte Apothekerinnen und Apotheker sowie den Großhandel extrem verunsichert und die Furcht
vor rechtlichen Sanktionen geschürt. In Rundschreiben wurde eine Marktexklusivität vorgegeben, die bislang von keinem Gericht bestätigt worden ist. Das wettbewerbswidrige Verhalten ist der Versuch, die Vermarktung der deutlich günstigeren Generika zu verhindern. Der Gerichtsbeschluss des Landesgerichts Düsseldorf trage laut raiopharm zur Rechtssicherheit und Klarheit bei und gibt Apothekerinnen und Apothekern Orientierung bei der Abgabe von Nebivolol-Generika

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