Sie sind hier: Startseite News Netzagentur kritisiert dürftige Umsetzung der Praxisnetzförderung
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Netzagentur kritisiert dürftige Umsetzung der Praxisnetzförderung

27.01.2015 14:24
Die deutschen Ärztenetze kritisieren die zögerliche Umsetzung von Fördermaßnahmen durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): „Drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Voraussetzungen und knapp zwei Jahre seit Bestehen der KBV-Rahmenvorgabe verläuft die Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen noch immer sehr schleppend“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze, Dr. Veit Wambach. (siehe beigefügte Übersicht)

„Neun von 17 KVen haben immer noch keine Vorgaben für die Anerkennung von hoch entwickelten Ärztenetzen erlassen und lediglich in drei von 17 KVen werden Praxisnetze anerkannt und gefördert. Die Zahl der anerkannten Praxisnetze liegt derzeit bei 16, nach Schätzungen der Agentur würden bundesweit aber rund 40 bis 50 Praxisnetze die Vorgaben erfüllen. Diese Situation ist für die Netze völlig unbefriedigend“, betont Wambach. Acht der derzeit 16 anerkannten Netze sind in der Agentur deutscher Arztnetze organisiert.

Daher begrüße die Agentur deutscher Arztnetze, dass der Gesetzgeber im derzeit entstehenden Versorgungsstärkungsgesetz die Möglichkeiten für Netze ausbaue und eine Verpflichtung zur Förderung vorsehe. „Das ist ein konsequenter Schritt und eine Reaktion auf die Trägheit in einigen Teilen der Selbstverwaltung. Die gesetzgeberischen Vorhaben seien aber in den Details vielfach nicht zielführend und gingen in manchen Bereichen nicht weit genug.

Die Agentur deutscher Arztnetze fordert für das Versorgungsstärkungsgesetz:

  • Die Verpflichtung zur Förderung anerkannter Praxisnetze wird begrüßt, sie darf jedoch nicht aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung entnommen werden, sondern muss extrabudgetär vergütet werden. Netze sind keine Konkurrenz zur Regelversorgung durch Vertragsärzte.
  • Anerkannte Netze müssen beim Innovationsfonds durch eigenes Antragsrecht beteiligt werden: Denn Netze sind durch ihre Leistungen bei Qualität, Effizienz und im Ausbau des Vernetzungsgrades der Leistungserbringer Innovation und keine Regelversorgung.
  • Die erweiterte Gründungsmöglichkeit bei Medizinischen Versorgungszentren darf nicht nur Kommunen, sondern muss auch Praxisnetze umfassen. Praxisnetze haben in einigen Regionen de facto bereits einen lokalen Versorgungsauftrag übernommen und können diesen nur durch rechtliche Möglichkeiten wie den Leistungserbringerstatus oder die Gründungsmöglichkeit von MVZ sicherstellen.

Dennoch sieht Wambach für die Praxisnetze eine gute Zukunft: „Der Weg, den der Gesetzgeber bei der stärkeren Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen eingeschlagen hat, ist beschritten und unumkehrbar. Praxisnetze ihrerseits haben jetzt durch die KBV-Rahmenvorgabe klare Kriterien für ihre Qualitäts- und Leistungsanforderungen. Die anerkannten Praxisnetze dokumentieren dies und inzwischen befinden sich viele Netze bereits auf dem Weg zur Anerkennung“, stellt Wambach fest.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031