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Neue Festlegungen für Morbi-RSA 2013

01.10.2012 16:18
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die jährlichen Festlegungen nach § 31 Abs. 4 RSAV für die Durchführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs für das Ausgleichsjahr 2013 getroffen.

Nach diesen Festlegungen, die das genaue Verfahren für die Berechnung der Zuweisungen für 80 ausgewählte Krankheiten beschreiben, erhalten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Finanzmittel zur Versorgung der Versicherten unter  Berücksichtigung des Alters, des Geschlechts und des  Gesundheitszustandes. Insgesamt werden zurzeit ca. 185 Mrd. Euro verteilt. Die diesjährigen Änderungen bei den Festlegungen betreffen im Wesentlichen medizinische Fragen, die in diversen PDF-Dokumenten festgeschrieben sind. Hier der Link.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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