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Von Seiten der Pharmaindustrie wurde die Entstehung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) kritisch begleitet. Vor allem die Regelungen zur frühen Nutzenbewertung stehen nach wie vor in der Kritik. In einem exklusiven Interview mit IQPC spricht Dr. m

10.08.2011 18:07
Das Interresse an der Präqualifizierung von Leistungserbringern der Hilfsmittelbranche hat nach anfänglich verhaltener Nachfrage zugenommen. So wurden bereits für über 100 Standorte Bestätigungen ausgestellt. Für die Antragsstellung stellt sich die QVH Service GmbH auf die Bedürfnisse der Leistungserbringer ein und bietet einen zusätzlichen Service an. Mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik e.V. steht eine weiterer Partner für die Durchführung von Begehungen zur Verfügung.

Unmittelbar nach der offiziellen Benennung als einer der ersten Präqualifizierungsstellen durch den GKV-Spitzenverband hat die QVH Service GmbH seine Arbeit im Januar 2011 aufgenommen und bereits erste Präqualifizierungsanträge entgegengenommen und bearbeitet. Nach anfänglich verhaltener Nachfrage ist inzwischen ein deutlich höheres Interesse an der Präqualifizierung spürbar. Mittlerweile konnten für über 100 Standorte positive Bestätigungen ausgestellt werden. Für weitere 100 Standorte liegen verbindliche Zusagen vor. Sehr stark vertreten sind Firmen aus dem Bereich der Medizintechnik der Orthopädie- und Rehatechnik sowie dem Sanitätsfachhandel. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich bis Ende des Jahres weitere Unternehmen präqualifizieren lassen“, so der Leiter der Geschäftsstelle, Jörn Mohaupt.

Für die Antragstellung hat sich das Online-Modul als eine wirksame Unterstützung für die Unternehmen herausgestellt. Die Funktionalität dieses kostenfreien Services wurde inzwischen weiter verbessert. Allerdings hat sich gezeigt, dass es für einige Unternehmen mitunter einfacher ist, erst Ihre vorhandenen Strukturen zu benennen und sich nach erfolgter Vor-Prüfung auf konkrete Versorgungsbereiche festzulegen. Unnötig aufwendig ist es nämlich, sich schon bei Antragstellung auf Versorgungsbereiche festlegen zu müssen, um dann im Verfahren festzustellen, dass für die beantragten Versorgungsbereiche die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Daher bietet die QVH Service GmbH Ihren Kunden zusätzlich die Möglichkeit an, Ihre vorhandenen Strukturen im Ankreuzverfahren darzustellen. Dazu wurde das Antragsformular erweitert. Auf Grundlage dieser Angaben wird dann ermittelt, für welche Versorgungsbereiche das jeweilige Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Im Anschluss kann dann gemeinsam festgelegt werden, für welche Versorgungsbereiche die Präqualifizierung erfolgen soll. „Insbesondere für Unternehmen mit mehreren Filialen vereinfacht dieser neue Service die Antragstellung“, so Mohaupt. Für Apotheken gibt es einen speziellen Antrag, welcher auf die spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist.

Mit der Gewinnung neuer Partner für die Durchführung von Begehungen baut die QVH Service GmbH zudem ihr Serviceangebot weiter aus. So konnten der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik e.V. und die Firma CCM Consulting und Casemanagement als Partner gewonnen werden. Sollte im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens eine Begehung erforderlich sein, so steht seit kurzem eine breitere Auswahl von qualifizierten Partnern für die Unternehmen bereit.

Editorial

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