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Ortsübliche Vergütung in der Pflege kann starten

01.10.2009 17:01
Bundesgesundheitsministerium stellt Interpretationshilfe zur Pflegereform 2008 vor

 

Mit der Pflegereform 2008 wurde geregelt, dass zugelassene Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten ortsübliche Löhne zahlen müssen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit haben hierzu eine Interpretationshilfe entwickelt. Diese wurde nun Vertretern der Pflegeverbände und Pflegekassen sowie Gewerkschaftsvertretern vorgestellt.

Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Ich finde es beschämend, wie schlecht die Arbeit in der Pflege manchmal bezahlt wird. Das ist einer wohlhabenden Gesellschaft nicht würdig. Ich will ordentliche Tariflöhne. Durch die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen zur Zahlung ortsüblicher Vergütungen haben die Kassen ein wirksames Instrument, Dumpinglöhne in der Pflege zu verhindern.“

ver.di Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke sagte: „Ortsübliche Vergütung soll zum Markenzeichen guter Pflegeeinrichtungen werden. Die Bundesgesundheits-ministerin hat Kassen und Pflegeeinrichtungen eine wichtige Umsetzungshilfe an die Hand gegeben. Wer Dumpinglöhne zahlt und Billigpflege anbietet, hat künftig keinen Anspruch mehr auf einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.“

Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.

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