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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Leider nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung

25.07.2012 15:08
Das Gute zuerst: das Pflege-Neuordnungs-Gesetz gibt mehr finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren pflegenden Angehörigen. Außerdem besteht jetzt durch das Gesetz die Möglichkeit, Pflegeleistungen zwischen Pflege und pflegende Angehörigen aufzuteilen.

Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt.


Nach Überzeugung des DGVP-Präsidenten Wolfram – Arnim
Candidus wird das Gesetz letztlich zu noch mehr bürokratischem
Aufwand für die Pflegedienste und damit auch für die
Pflegekassen führen.


Candidus befürchtet weiter: „Das modifizierte Preis- und Leistungssystem
bedeutet, dass zwischen den ca. 12.000
Pflegediensten und den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen
in 16 Bundesländern die Einzelleistungen in Zeiteinheiten
neu kalkuliert und ausgehandelt werden müssen. Dabei
wissen wir aus allen Bereichen des Spitzenverbandes der
gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegekassen, dass wirtschaftlich
kalkulierte Preise der Erbringer von Pflegeleistungen
in der Regel nicht anerkannt werden. Die Folge wird also erneut
ein ausufernder Preis- und Leistungsdruck. Die Kostenträger
sitzen am längeren Hebel und die Pflegebedürftigen und
Angehörigen sind dagegen nahezu machtlos.
Nach Ansicht des DGVP-Präsidenten müsste das System sich
an der Erfüllung der individuellen Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen
und der pflegenden Angehörigen orientieren: „Dazu
müssten im Gesetz stringente Anweisungen für die Kostenträger
vorhanden sein, die diese dazu bringen, die Zufriedenheit
der Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Vordergrund
aller Überlegungen zu stellen. Die Pflege kann nicht funktionell
und strukturell sichergestellt werden durch noch stärkere
Ökonomisierung und ausufernde Bürokratisierung, sondern nur
durch effektive Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse.“

Dazu bedarf es auch einer nachweisbar unabhängigen Institution
zur Kontrolle der Verwendung von Finanzmitteln durch
die Pflegekassen und der erbrachten Leistungen der ambulanten
und stationären Pflege.
Candidus fordert von der Politik und der Selbstverwaltung eine
komplette Neuorientierung der Gesetzgebung auf Grundlage
der demografischen Entwicklung und den damit in Verbindung
stehenden Notwendigkeiten - im Sinne des Erhalts und
Ausbaus der ambulanten und stationären Pflege.


„In Deutschland gibt es erfreulicherweise eine große Anzahl
hochkarätiger Fachleute, die in der Lage wären, sich in diese
Aufgabenstellung nachhaltig einzubringen - mit einem ganzheitlichen
Ansatz zu Gunsten der Versorgung, Behandlung und
Betreuung der Pflegebedürftigen und auch unter Berücksichtigung
wirtschaftlicher Faktoren. Insofern hat Deutschland auf
diesem Gebiet, bezogen auf Europa, bereits eine herausragende
Position erreicht. Diese könnte jedoch erheblich verbessert
und sinnvoller werden. Das könnte dann auch ein Exportschlager
werden!“, schließt Candidus.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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