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progenerika: Auch Krankenkassen können Rabattarzneimittel von der Zuzahlung freistellen

19.06.2008 16:40
Die Generikapreise sind in den letzten beiden Jahren vor allem wegen der Anreize, die im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) enthalten sind, besonders schnell gesunken. Das wohl wirksamste Ausgabendämpfungsinstrument war die Zuzahlungsfreistellung. Arzneimittel können von der Zuzahlung freigestellt werden, wenn ihr Preis den Festbetrag um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Von dieser den Geldbeutel der Patienten schonenden Möglichkeit haben alle Generikahersteller Gebrauch gemacht. Ergebnis: Am 1. Januar 2008 waren 11.507 im Markt befindliche Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt.

Über die generelle Reduzierung der Listenpreise hinaus räumen die Generikahersteller den Krankenkassen durch Rabattverträge zusätzliche individuelle Preisnachlässe ein. Die Erosion der Listenpreise und die Rabatte haben zwangsläufig tiefe Schleifspuren in ihren Erträgen hinterlassen.

Zum 1. Juni haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die Festbeträge für insgesamt 59 Festbetragsgruppen nochmals abgesenkt. Gleichzeitig wurden die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 47 dieser Festbetragsgruppen nach unten korrigiert. „Damit haben die Krankenkassen die Grenze des für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich Darstellbaren überschritten“, kommentierte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika. „Die Konsequenz: Jetzt sind etwa 3.500 Arzneimittel wieder zuzahlungspflichtig geworden, die bislang zuzahlungsfrei waren“, so Schmidt weiter. Knapp 8.000 Medikamente sind aber immer noch von der Zuzahlung freigestellt.

 „Jetzt sind die Krankenkassen am Zug“, erklärte Schmidt. „Sie werden allein in diesem Jahr voraussichtlich 7,9 Milliarden Euro durch Generika einsparen. Das sind 1,4 Milliarden Euro mehr als im vergangenen Jahr. Hinzu kommen die zusätzlichen Preisnachlässe aus Rabattverträgen, die im Jahr 2008 laut Bundesministerium für Gesundheit mit ungefähr 350 Millionen Euro zu Buche schlagen. Angesichts dieser massiven Entlastungen ist nicht einzusehen, dass die Kassen nun auch noch ihren kranken Versicherten Geld aus der Tasche holen. Schließlich räumt das Gesetz ihnen die Befugnis ein, Arzneimittel entweder ganz oder zur Hälfte von der Zuzahlung zu befreien, über die sie Rabattverträge abgeschlossen haben. Davon müssen sie jetzt endlich auch Gebrauch machen!“

Editorial

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Reinhold
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