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Psychotherapeut:innen fordern Erhalt der Neupatientenregelung

09.09.2022 12:16
„Corona-Pandemie, Klimakrise und Ukraine-Krieg führen zu einer steigenden Nachfrage nach ambulanter Psychotherapie. Die Streichung der Neupatientenregelung, durch die der aufwendige Behandlungsbeginn finanziert wird, führt zu einer deutlichen Verschlechterung der ambulanten Gesundheitsversorgung“, kritisierte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, der als Vertreter der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen auf einer Sonder-Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Statement abgab.

Die Neupatientenregelung besagt, dass Psychotherapeut:innen für neue Patient:innen (das sind Patient:innen, die in den letzten acht Quartalen nicht bei ihnen in Behandlung waren) im Aufnahmequartal ohne Quotierung der abgerechneten Leistungen vergütet werden. Das Bundesgesundheitsministerium plant nun, diese Regelung wieder abzuschaffen. „Leidtragende wären die Patient:innen. Die Wartezeit auf eine zeitnahe Versorgung würde sich weiter verschlechtern“, warnt Hentschel.

18,4 Prozent mehr Patient:innen versorgt

Die Neupatientenregelung, die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgeschafft werden soll, wurde erst 2019 eingeführt. „Minister Lauterbach behauptet, die Neupatientenregelung habe ,nichts gebracht‘. Eine Erhebung des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung zeigt jedoch ein anderes Bild“, erklärt der Bundesvorsitzende. Demnach sei die Anzahl der Neupatient:innen in vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um zwölf Prozent angestiegen. „Die zweithöchste Steigerungsrate im Fachgruppenvergleich liegt bei den Psychotherapeut:innen. Sie steigerten die Fallzahlen in den zwei untersuchten Jahren um 18,4 Prozent. Wir können es uns nicht leisten, diesen Anteil an Patient:innen unversorgt zu lassen.“

Die DPtV ruft ihre Mitglieder auf, sich an einer KBV-Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Neupatientenregelung zu beteiligen. „Wenn dem Ministerium und dem Bundestag die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zugesagte zeitnahe Versorgung der Patient:innen in Deutschland von Bedeutung ist – dann erhalten Sie die Finanzierung der Neupatienten“, fordert Hentschel.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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