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Reform der Hilfsmittelversorgung notwendig

29.06.2016 11:30
Die Bundesbürger zeigen sich wenig zufrieden mit der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenversicherungen. 74 Prozent sind der Meinung, es werde immer schwieriger, Bandagen, Einlagen oder Hörhilfen so wie beantragt auch bewilligt zu bekommen. Jeder Zweite gibt an, Hilfsmittel schon selbst bezahlt zu haben, obwohl sie nach eigener Einschätzung medizinisch notwendig waren. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Schwenninger Krankenkasse unter rund 1.000 Teilnehmern.

Die Unzufriedenheit mit der Hilfsmittelversorgung zieht sich dabei durch alle Altersklassen. Selbst bei den Befragten zwischen 18 und 34 Jahren, die im Regelfall weit seltener auf Hilfsmittel angewiesen sind, kritisieren rund zwei Drittel die sinkende Bereitschaft der Krankenkassen, qualitativ hochwertige Produkte zu genehmigen. Auch die Höhe der Leistungen sorgt für Missstimmung bei den Versicherten. 76 Prozent der Befragten glauben, dass die Kassen immer weniger für Hilfsmittel bezahlen. Fast jedem Zweiten fällt die höhere Eigenbeteiligung finanziell schwer.

70 Prozent meinen: Qualität kommt vor Preis

„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt unsere Erwartungen“, erklärt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger. „Wir bemängeln bereits seit geraumer Zeit, dass in Ausschreibungs­­­verfahren oft nur der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist. Die qualitativen Anforderungen an Produkte und Versorgung spielen bislang eine untergeordnete Rolle.“ Die derzeitige Ausschreibungspraxis führt dazu, dass Anbieter von Hilfsmitteln oft sehr niedrig kalkulieren müssen, um den Zuschlag zu erhalten, was unter Umständen Abstriche bei der Qualität zur Folge hat. Die jedoch ist für Patienten ausschlag­gebend, wie die Umfrage der Schwenninger ergab: Für 70 Prozent der Befragten hat die Qualität Vorrang vor dem Preis. Daher zahlen viele Patienten selbst zu für Produkte, die nicht komplett von der Kasse getragen werden, beispielsweise für aufsaugende Inkontinenzhilfen.

Gesetzesänderung soll Versorgungsqualität erhöhen

Mit dem Referentenentwurf für ein Heil- und Hilfsmittelversorgungs­gesetz hat das Bundesgesundheitsministerium am 23. Juni einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorgelegt. Geplant sind unter anderem die Stärkung der Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten sowie eine schnellere Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses an den medizinisch-technischen Fortschritt. Außerdem soll bei Ausschreibungs­verfahren künftig die Produkt- und Dienstleistungsqualität stärker gewichtet werden. „Wir begrüßen die Reform der Hilfsmittel­versorgung. Viele der geplanten Verbesserungen haben wir bereits in unseren Verträgen mit Leistungserbringern vorweggenommen“, sagt Siegfried Gänsler.

Editorial

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