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spectrumK und Hausärzteverbände vereinbaren bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung

16.12.2014 11:53
spectrumK und Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes haben mit Wirkung zum 01. Januar 2015 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung geschlossen. Kunden und Gesellschafter der spectrumK haben die Möglichkeit, sich diesem Vertrag anzuschließen und so ihren Versicherten mit geringem bürokratischem Aufwand die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) anzubieten.

„Nach konstruktiven Verhandlungen mit der spectrumK, haben nun alle Gesellschafter und Kunden der spectrumK die Möglichkeit, ihren Versicherten durch diesen bundesweit einheitlichen Vertrag die Hausarztzentrierte Versorgung zugänglich zu machen“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die hausärztliche Versorgung in Deutschland flächendeckend sicherzustellen und gleichzeitig die Einheitlichkeit der Verträge auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Die Betriebskrankenkassen werden nun, gemeinsam mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes, den Vertrag in den einzelnen Regionen umsetzen. Durch eine Aufhebungsklausel können Betriebskrankenkassen auch aus bestehenden durch Schiedspersonen festgesetzten Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung dem neuen Vertrag beitreten.

„Auch durch die enge Zusammenarbeit mit dem Bundesversicherungsamt wird spectrumK den administrativen Aufwand für beitretende Krankenkassen drastisch minimieren. Darüber hinaus freuen wir uns, die Krankenkassen bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, ihren Versicherten Verträge im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung anzubieten, unterstützen zu können“, so Yves Rawiel, Geschäftsführer der spectrumK GmbH.

Der Vertrag beinhaltet bereits die vom Gesetzgeber gefordertenWirtschaftlichkeitskriterien und bleibt für beitretende Betriebskrankenkassen durch eine Ausgabenobergrenze für die nächsten Jahre kalkulierbar.

Editorial

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