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jameda veröffentlicht Stellungnahme zum Urteil des LG München

25.03.2015 10:58
Das LG München urteilte vor kurzem, dass die Anzeige "Top-Platzierung" auf dem Arztempfehlungsportal www.jameda.de nur unzureichend als solche gekennzeichnet werde. Aufgrund "irreführender Berichterstattung in den vergangenen Tagen" nehmen die Portalbetreiber Stellung zu dem Urteil.

In der veröffentlichten Stellungnahme erklärt jameda:

"Die 'Top-Platzierung' hat keinen Einfluss auf das Ärzte-Ranking auf jameda.de, die einzelnen Bewertungen des jeweiligen Arztes oder dessen Durchschnittsnote. Es handelt sich dabei lediglich um einen kostenpflichtigen Anzeigenplatz, wie er auf zahlreichen Online-Präsenzen üblich ist. Ärzte haben dadurch die Möglichkeit, gesondert markiert oberhalb der eigentlichen Ergebnisliste dargestellt zu werden. Diese Platzierung wird als 'Premium-Partner' gekennzeichnet und hebt sich farblich deutlich (grün hinterlegt) vom Ärzte-Ranking ab. Zudem fehlen in der 'Top-Platzierung' sowohl die Durchschnittsnote des Arztes als auch der Ranking-Platz.

Aus Sicht von jameda ist die derzeitige Kennzeichnung der beanstandeten Anzeigen eindeutig (siehe Screenshot anbei), was auch verschiedene Nutzertests bestätigt haben. Selbstverständlich sind Platzierungen in der jameda-Ergebnisliste in keiner Weise käuflich.

Seit der Gründung von jameda in 2007 ist es unser erklärtes Ziel, Patienten auf der Suche nach einem passenden Arzt zu unterstützen. Dabei ist es unser wichtigstes Anliegen, jedwede Manipulation auf unserer Seite zu unterbinden und ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten. Das Vertrauen unserer Nutzer ist für uns elementar und wir distanzieren uns ausdrücklich von dem Vorwurf, Patienten in die Irre führen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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