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BMG überprüft Preismoratorium und Herstellerabschläge

02.02.2012 14:58
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V überprüft. Dazu wurden die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich der Auswirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung, kommt das Bundesministerium für Gesundheit zu dem Ergebnis, dass das Preismoratorium sowie die gesetzlichen Herstellerabschläge zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gerechtfertigt seien. Somit können Preiserhöhungen für Arzneimittel durch die pharmazeutischen Unternehmen weiterhin nicht mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgerechnet werden.

Der gesetzliche Herstellerabschlag von 16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag und von 6 Prozent für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel muss somit weiterhin in Abzug gebracht werden. In Zukunft wird die Notwendigkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge jährlich vom Bundesgesundheitsministerium überprüft werden.

Die Entscheidung des BMG kommentiert Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa: "Der Zwangsrabatt war als Instrument zur Überbrückung einer schlechten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgrund der damaligen Wirtschaftskrise vorgesehen. Doch die Krise ist überwunden und die Kassen der GKV und des Gesundheitsfonds haben mittlerweile Überschüsse in Milliardenhöhe aufgebaut. Sachliche Gründe für eine Beibehaltung des Zwangsrabattes gibt es also nicht. Das ist politisches Kalkül statt faktenbasierter Prüfung! Eine Maßnahme, die laut Gesetz rückwirkend gerechtfertigt werden muss, kann nicht mit Erwartungen und Unsicherheiten in der Zukunft begründet werden. Politische Entscheidungen brauchen Verlässlichkeit - auch für die Industrie."

Begüßt wird die Entscheidung hingegen von Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des
Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), denn "erstmalig seit Jahren stellen wir erfolgreich Einsparungen im Arzneimittelbereich fest." Laut ABDA-Frühinformation konnte in 2011 ein Ausgabenrückgang von rund
800 Millionen Euro erzielt werden. Damit ist noch nicht das Einsparvolumen erreicht worden, das durch das Arzneimittelsparpaket mittelfristig erreicht werden soll. "Es ist daher unerlässlich, dass das Preismoratorium und der Herstellerabschlag wie beabsichtigt bis Ende 2013 aufrechterhalten bleibt", so Ballast.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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