vdek begrüßt Pflicht zur Teilnahme am DIVI Intensivregister
„Es ist gut, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Verordnung zum Intensivregister die Versorgungssicherheit weiter erhöht. Die Online-Datenbank wird die nötige Transparenz schaffen und kann so entscheidend mithelfen, dass wir für den Fall einer Ausweitung der Pandemie bestmöglich gerüstet sind. Damit können die Krankenhäuser die Corona-Pandemie auch bei stark steigenden Fallzahlen so gut bewältigen wie bisher“, sagte Elsner. Krankenhäuser, deren Beatmungsplätze ausgelastet sind, sollen in dem neuen Register unter www.intensivregister.de/#/intensivregister schnell eine Klinik in der Nähe finden, an die sie Covid-19-Patienten weiterleiten können. Das gehe aber nur, wenn alle Krankenhäuser ihre verfügbaren Kapazitäten registrieren und diese Meldungen tagesaktuell sind, so Elsner.
Elsner betonte: „Das Register kann nur optimal funktionieren, wenn es alle nötigen Daten erhält. Wir rufen die Krankenhäuser daher dazu auf, die Informationen fristgerecht zu liefern.“