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VdPB kritisiert "Tabubruch in der Gesetzgebung"

14.09.2022 09:53
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) kritisiert zahlreiche Punkte, die im aktuellen Kabinettsentwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) formuliert sind. „Der vorgelegte Entwurf lässt erhebliche Zweifel am Willen und der Fachkompetenz des BMG zur Umsetzung eines Personalbemessungsverfahren aufkommen“, fasst VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner diese Kritik zusammen.

Die als Kernstück des Gesetzes vorgesehene übergangsweise Einführung eines Personalbemessungsverfahrens zeige zahlreiche Mängel. Der von Bundesminister Lauterbach vorgelegte Entwurf müsse deshalb dringend nachgebessert werden, so der Verband.

„Wenn für eine zu erlassende Verordnung vorab das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen herzustellen ist, bedeutet dies eine beispiellosen Tabubruch in der Krankenhausfinanzierung“ verdeutlicht Sigl-Lehner seine Kritik. „Angesichts der bisherigen sozialpolitischen Positionierungen des derzeitigen Bundesfinanzministers ist hier das schlimmste zu befürchten: eine völlige Wirkungslosigkeit des Bemessungsverfahrens“, erläutert der Präsident der VdPB weiter.

Die PPR 2.0 soll entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht unmittelbar eingeführt werden. Vielmehr erhält das BMG nun zunächst nur die Ermächtigung per Verordnung „ein Instrument zur Personalbemessung“ einzuführen, „unter Berücksichtigung des Konzeptes der Pflegepersonalregelung PPR 2.0“. Eine bereits im Jahr 2020 durchgeführte wissenschaftliche Erprobung solle nochmals durchgeführt werden. Mit einer schnellen Umsetzung der PPR 2.0 sei deshalb nicht zu rechnen. Stattdessen werde eine Einführung auf das Jahr 2024 hinausgeschoben.

Die Kolleg:innen  in den Kliniken hätten weder Zeit noch Verständnis für weitere Zwischenschritte. Systematisch ermittelter Pflegebedarf bestehe zum Zeitpunkt, an dem er festgestellt werde und nicht erst ein oder zwei Jahre später, so der VdPB. Die Patienten könnten auch nicht „schrittweise“ gepflegt werden.

„Die sofortige Einführung der PPR 2.0 per Gesetz, keine unnötigen weiteren Erprobungen und Modifikationen und keine weiteren Zeitverzögerungen mehr. Das alles ist sachlich unnötig und führt zu weiteren Belastungen und steigendem Implementierungsaufwand“, fordert Georg Sigl-Lehner deshalb für die VdPB.

In einem Positionspapier hat die VdPB ihre weiteren Kritikpunkte am Entwurf des KHPflEG sowie konstruktive Forderungen ausführlich zusammengefasst. Das Positionspapier ist über die Homepage der VdPB abrufbar.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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