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Verband medizinischer Fachberufe und AAA einigten sich auf zweistufige Gehaltserhöhung

15.07.2013 11:13
Ab 1. September 2013 erhöhen sich die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte um 4,5 Prozent und ab 1. April 2014 um weitere drei Prozent. Darauf haben sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / Medizinischen Fachangestellten (AAA) – gestern in Berlin in ihrer dritten Verhandlungsrunde geeinigt.

Für die Monate April bis August 2013 gibt es im September für Vollzeitbeschäftigte eine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro, für Teilzeitbeschäftigte anteilig.

„Mit diesem Ergebnis sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen, um den Gesundheitsfachberuf Medizinische/r Fachangestellte/r aus dem Niedriglohnsektor herauszuholen“, erklärt Margret Urban, stellvertretende Präsidentin und Ressortleiterin Tarifpolitik des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

Zudem steigen die Ausbildungsvergütungen. Zunächst ab 1. September 2013 in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro monatlich. Sie liegen dann bei 640 Euro, 680 Euro bzw. 730 Euro. Für April bis August erhalten Auszubildende eine Einmalzahlung von 150 Euro. Jeweils zum 1. April erhöhen sich die monatlichen Ausbildungsvergütungen 2014 und 2015 um weitere 30 Euro.

Gleichzeitig wurde die Vergütungsstruktur verändert. „Mit zwei neuen höheren Tätigkeitsgruppen ist es gelungen, den Tarifvertrag an den Praxis- und Versorgungsalltag anzupassen“, so Margret Urban weiter. „Damit können die nach Berufsbildungsgesetz geregelten Aufstiegsfortbildungen wie Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung und Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen endlich entsprechend eingruppiert werden.“

Überarbeitet wurden auch die Einstufungskriterien für die anderen Tätigkeitsgruppen. Mit der neuen Struktur können so die breitgefächerten Qualifizierungs-, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte besser abgebildet werden. Neu ist hier unter anderem, dass in den Tätigkeitsgruppen II und III nicht nur eine Absolvierung von Fortbildungen, sondern auch die durch Berufserfahrung gewonnenen Kompetenzen berücksichtigt werden.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. April 2013 bis 31. März 2016. Die Einspruchsfrist, in der beide Seiten dem Ergebnis noch widersprechen können, endet am 19. Juli 2013.

Margret Urban gibt noch folgenden Rat: „Jetzt ist es für die Kolleginnen und Kollegen wichtig, bei bestehenden wie bei neuen Arbeitsverhältnissen mit ihren Arbeitgeber/innen über die Einstufung in die Tätigkeitsgruppen zu sprechen. Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sollten sich bei Unklarheiten an die Rechtsabteilung wenden.

Nach dem Umzug der Geschäftsstelle von Dortmund in den Gesundheitscampus Bochum stehen die Expertinnen den Mitgliedern ab sofort unter der Telefonnummer (0234) 777 28-0 zur Verfügung.

 

Über den Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 als Berufsverband der Arzthelferinnen (BdA) gegründet und vertritt als Gewerkschaft seit 1980 auch die Interessen der Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen. Seit dem 6. Juni 2006 trägt der ehemalige BdA den Namen Verband medizinischer Fachberufe e.V. Mit der Satzungsänderung 2010 können auch angestellte Zahntechniker/innen den Verband beitreten.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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